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entnommen der gedruckten Ausgabe der HÖNNE-ZEITUNG –

Balve. Die Bekämpfung von Hochwassersituationen standen im Mittelpunkt der Bürgerversammlungen in Langenholthausen und Volkringhausen. Dazu schreibt Heinrich Stüeken, Ratsherr und Landschaftswächter, einen Leserbrief:

Als sich viele Langenholthauser und Volkringhauser versammelten, war das Reizwort „Hochwasser“. Der 14. Juli 2021 sitzt tief im Bewusstsein der Bürger. Mancher, wie ich selbst, standen in ihren Kellern bis zur Hüfte im Wasser, um zu retten, was doch nicht mehr zu retten war. Alle sind froh und dankbar, dass die Stadt hier nun tätig werden will. Aber wie soll das Hochwasser gebändigt werden?
Die Stadt Balve will entlang der Hönne, Borke, Wellingse und dem Garbach die Wasserrahmenrichtlinie zur Anwendung bringen. Die Wasserrahmenrichtlinie wurde im Jahr 2000 vom Europaparlament beschlossen. Sie hat das Ziel, für alle Gewässer einen guten Zustand zu erreichen. Verbauungen und Querbauwerke sollen beseitigt werden. Artenvielfalt soll erhöht und die Durchgängigkeit wieder hergestellt werden.
Natürlich gibt es solche Bereiche auch an unseren Bächen. Wo immer es erforderlich sein wird, sollten die Grundstückseigentümer das unterstützen. Eine bessere Gelegenheit, dem Artensterben entgegenzuwirken, bietet sich kaum.
Aber was ist mit dem Hochwasserschutz? Durch die Beseitigung von Verbauungen und Querbauwerken wird das Bachbett verbreitert; das führt zu einer größeren Wasseraufnahme und einer Absenkung des Pegelstandes.
Das vorrangige Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es aber nicht, Hochwasserschutz zu bieten, sondern den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern. Dass das auch dem Hochwasserschutz dienlich sein kann, schließt sich nicht aus.
Aber am Beispiel der Querbauwerke kann man sehen, dass Hochwasserschutz und Wasserrahmenrichtlinien unterschiedliche Ziele verfolgen. Querbauwerke behindern den Abfluss oft so, dass die Wassermassen in angrenzende Wiesen ausweichen und so die Hochwasserspitze in der Landschaft zurückhalten, und so die Engstellen in den Ortschaften entlasten.
Die Landesregierung von NRW hat wohl auch erkannt, dass sich, nur durch Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie, die Gefahren des Hochwassers nur unzureichend beheben lassen. Deshalb hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 20.1.2022 einen Arbeitsplan zum Hochwasserschutz herausgegeben.
Darin heißt es: „Erst umgesetzte Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes sowie der technischen und natürlichen Hochwasserrückhaltung werden das Schutzniveau für die Bevölkerung erhöhen.“
Die Stadt Hemer macht es in Ihmert vor, wie man beide Fördertöpfe nutzen kann. Sie betreibt Hochwasserrückhaltung auf einer Industrie­brache, gefördert durch das Land NRW (Maβnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement) und Renaturierung des Baches gefördert durch die Europäischen Wasserrahmenrichtlinien.
Ohne eine wirksame Hochwasserrückhaltung werden wir das Problem wohl nicht in den Griff bekommen. Denn es sind ja gerade die Hochwasserspitzen, die den Hauptschaden anrichten. An der Hönne und den Bächen gibt es geeignete Flächen, die schon durch Landschaftsstruktur (Begrenzung durch ansteigendes Gelände) zur Rückhaltung geeignet wären.
An der Hönne: der Trog von Sanssouci bis zur Bahnbrücke; die alte Teichanlage gegenüber der Gaststätte Felsenruh; am Kreisverkehr Pickhammer. In Langenholthausen an der Borke: vor den Fischteichen. An der Wellingse: die verlandenden Fischteiche. In Garbeck am Garbach: der alte Mühlteich.
Die dazu technischen Anlagen würden zu 80% vom Land bezuschusst. 2022 hat das Land diesen Topf um 35 Millionen Euro aufgestockt. Wir sollten diese Möglichkeit zusätzlich nutzen. Das wäre eine gute Rückversicherung.

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Heinrich Stüeken
Gransau 2, 58802 Balve


Leserbriefe müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen, Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Unterzeichner. Das Recht auf Kürzungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
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