Anzeige

Märkischer Kreis. Der Cyberangriff auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen-IT beschäftigt alle südwestfälischen Kreise und viele Kommunen. Auch der Märkische Kreis befindet sich noch im Notbetrieb. Die damit verbundenen Einschränkungen betreffen auch die Jäger. Anträge zur Verlängerung des Jagdscheins können bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises ausschließlich online abgerufen werden. Sie werden nicht auf dem Postweg versandt.

Auf der Not-Internetseite www.maerkischer-kreis.org finden Jäger das entsprechende Antragsformular unter der Rubrik „Ordnung“. Die Antragsstellung ist unkompliziert: Ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen an den Märkischen Kreis, Untere Jagdbehörde, Heedfelder Straße 45 in 58509 Lüdenscheid senden.

Anzeige

Der Kreis bittet für die längere Bearbeitungszeit (etwa sechs bis acht Wochen) im Notbetrieb um Verständnis. Sobald der Jagdschein verlängert ist, wird er per Post zugesendet. Wichtig: Der Verlängerungsantrag sollte rechtzeitig, also bis zum 31. März, bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht werden. Nur dann ist in der aktuellen Ausnahmesituation übergangsweise das waffenrechtliche Bedürfnis gewährleistet, auch wenn die Verlängerung noch nicht ausgestellt wurde. Eine Mitteilung an die Waffenbehörde ist seitens der Unteren Jagdbehörde aktuell nicht möglich. Nach erfolgter Verlängerung des Jagdscheins sind die Besitzer aufgefordert, die Kreispolizeibehörde selbst zum Nachweis ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses zu informieren.

Anzeige