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Die 24-Stunden-Rufbereitschaft der Umweltschutzbehörden des Märkischen Kreises sorgt dafür, dass Schäden mit wassergefährdenden Stoffen oder Gewässerverunreinigungen beseitigt und Gefahren für Grund- und Oberflächenwasser schnell eingedämmt werden. Nach Balve musste der „Umweltalarm“ am 7. Mai ausrücken. Es lag aber kein Unfall vor, sondern eine illegale Altölentsorgung.

Nach Balve musste der „Umweltalarm“ am 7. Mai ausrücken. Es lag aber kein Unfall vor, sondern eine illegale Altölentsorgung. Foto: Karsten Runte / Märkischer Kreis

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Der Schutz von Oberflächengewässern, des Grundwassers, des Bodens und die Abwehr von sonstigen Gefahren erfordern im Ernstfall schnelle Sofortmaßnahmen. Sie werden mit Polizei, Feuerwehr und örtlichen Ordnungs- bzw. Umweltschutzbehörden abgestimmt. Deshalb hat die Umweltbehörde des Märkischen Kreises gemäß Vorgabe des Landes eine 24-Stunden-Rufbereitschaft. Der „Umweltalarm“ musste am Dienstag nach Langenholthausen ausrücken: Im Süden der Stadt wurden 15 Liter Altöl illegal in einem Seitengraben zum Borkebach entsorgt. Das ausgekippte Altöl floss über den Seitengraben durch zwei Verrohrungen in den Borkebach. Das Altöl gelangte dabei teilweise auch in eine dort befindliche Teichanlage.

In Abstimmung mit dem „Umweltalarm“ wurden durch die Feuerwehr und der Firma Lobbe Ölsperren im Seitengraben, im Zulauf zur Teichanlage und dem Borkebach errichtet, um das Altöl-Wassergemisch absaugen zu können. Wegen der Kontamination musste der Seitengraben „ausgekoffert“ werden – ein Aushub von Boden. Nachkontrollen und ein etwaiger Austausch der Ölsperren werden mindestens über die nächsten zwei Wochen erforderlich sein.

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Schwere Schäden möglich

Auch wenn sich 15 Liter vermeintlich gering anhören: Bereits kleinste Mengen Öl sind geeignet, schwere und langfristige Schäden an Gewässern und in den Böden hervorzurufen. So kann ein Liter Öl bereits ausreichen, um 1.000 Kubikmeter Grundwasser zu verunreinigen. Mineralölkohlenwasserstoffe sind außerdem eine oft anzutreffende Altlast im Märkischen Kreis, die für eine gefahrlose Nutzung der Grundstücke aufwändige Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen können.

Straftat

Der Kreis wird Anzeige erstatten. Denn bei der Gewässerverunreinigung handelt es sich um eine Straftat. Hinweise auf die Täterinnen oder Täter gibt es bislang nicht. Für die Arbeiten werden mindestens 4.000 Euro anfallen. Hinzu kommen Kosten für den Feuerwehreinsatz. Sowohl die Umweltschäden als auch die Kosten für die Allgemeinheit wären absolut vermeidbar gewesen. Daher bitten die Umweltbehörden des Märkischen Kreises um Hinweise zum Tatgeschehen ( wasserwirtschaft@maerkischer-kreis.de ). Diese werden selbstverständlich auch bei jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

Legale Altöl-Entsorgung kostenlos möglich

Wer privat altes Öl entsorgen will, hat hierfür im Märkischen Kreis viele Möglichkeiten. Insbesondere besteht eine Rücknahmepflicht des Handels gegen Vorlage des Kassenbons. Haushaltsübliche Mengen werden beim Schadstoffmobil bzw. beim Recyclinghof Lüdenscheid (kreisweit) kostenlos zurückgenommen. Informationen zum Schadstoffmobil: https://www.amk-entsorgung.de/geschaeftsfelder/sammlung.   pmk


Titelfoto: In Abstimmung mit dem „Umweltalarm“ wurden durch die Feuerwehr und der Firma Lobbe Ölsperren im Seitengraben, im Zulauf zur Teichanlage und dem Borkebach errichtet, um das Altöl-Wassergemisch absaugen zu können. Foto: Karsten Runte / Märkischer Kreis

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