entnommen der gedruckten Ausgabe der Hönne-Zeitung –
Seit Montag, 19. August 2024 können sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Balve an einem besonderen Verfahren beteiligen und gleichzeitig aktiv dabei helfen, dass mit einem einfachen Beschluss aus Unrecht nicht mal eben Recht geschaffen wird.
Zum Hintergrund: „Am Brunnen“ hat ein Bauherr, ungenehmigt, aus zwei Garagen Wohnraum geschaffen, eine Garage aufgestockt und weitere Veränderungen vorgenommen, die nicht dem gültigen Bebauungsplan entsprechen. Außerdem wurde ein Nebengebäude errichtet und darin eine nicht genehmigte Pelletheizung installiert.
Mit dieser Bebauungsplanänderung wird versucht, die separaten Parzellen zu verschmelzen und somit die Schwarzbauten zu legalisieren und aus dem Nebengebäude ein Hauptgebäude zu machen.
Damit sollen die Bestandsbebauung bauplanungsrechtlich gesichert und die illegalen Baumaßnahmen legalisiert werden. Um dies zu erreichen, muss der seit über 50 Jahren bestehende Bebauungsplan mit immensen Kosten geändert und von der Stadt genehmigt werden. Deshalb soll der Rat der Stadt Balve in einem „beschleunigten Verfahren“ von der „Durchführung der Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes“ absehen und die „Bestandsbebauung soll bauplanungsrechtlich gesichert“ werden.
Es ergeben sich eine Reihe von Fragen:
Müssen in Balve künftig überhaupt keine Bauanträge mehr gestellt werden, wenn es die nachträgliche Genehmigung im „beschleunigten Verfahren“ gibt?
Ist das Thema „Schwarzbau“ in Balve damit für alle Zeiten beendet, denn in dieser Stadt werden Schwarzbauten im Nachhinein ja einfach legalisiert?
Was bewegt die Stadtverwaltung und unseren Bürgermeister dazu, einen solchen nicht einmal beantragten Bau überhaupt zu legalisieren?
Sind sich die Mitglieder des Bauausschusses und die Mitglieder des Rates der Stadt Balve darüber im Klaren, dass sie mit der Zustimmung zu diesem Antrag einem deutlich illegalen Handeln „mal eben einen Genehmigungsstempel“ verpassen würden?
Sind sich alle Beteiligten an diesem Verfahren darüber bewusst, dass sie die Stadt Balve insgesamt in ein schlechtes Licht setzen, sie zur „Musterstadt für schnell genehmigte Schwarzbauten“ befördern und das Image der Stadt nachhaltig beschädigen?
Alle Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 20. September 2024 die Gelegenheit, sich deutlich gegen diese sogenannte „Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Brunnen“ auszusprechen.
Carl J. Hering
(Anschrift ist der Redaktion bekannt)
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