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Frönsberg/Sundwig. Ein geflohener Patient der Hans-Prinzhorn-Klinik hat am Samstag zwei Frauen und ein Kind angegriffen. Gegen 13.10 Uhr traf er im Wald an der Frönsberger Straße eine 54-jährige Frau und machte sie auf Englisch an. Aus Angst lief sie davon, bekam jedoch von hinten eine Bierflasche an den Körper. Der Unbekannte verfolgte sie noch ein Stück weiter und warf noch einmal eine Flasche nach ihr. Sie erreichte schließlich einen Parkplatz und rief von dort die Feuerwehr.

Die Beschreibung des Tatverdächtigen passte zu einem Patienten, der am Morgen fünf Frauen auf einer Station der Prinzhorn-Klinik sexuell belästigt hatte. Als Polizeibeamte darauf erneut die Klinik aufsuchten, stellten sie fest, dass der Beschuldigte aus der Klinik geflohen war. Sie lösten eine Personenfahndung aus.

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Gegen 14.20 Uhr griff er eine Frau an der Kuhbornstraße an. Als die 40-jährige Frau dort ihren Wagen einparkte und zum Kofferraum ging, hörte sie einen Knall und sah, dass ein Mann gegen ihren Außenspiegel getreten hatte. Als sie ihn fotografierte, kam er wortlos auf sie zu und trat ihr in den Unterleib. Am Boden liegend bekam sie weitere Tritte. Sie schrie laut um Hilfe, worauf der ihr völlig unbekannte Mann weglief. Auch seine Beschreibung passte zu des 37-jährigen Patienten.

20 Minuten später meldeten Zeugen der Polizei eine Schlägerei von der Hönnetalstraße. Als die Polizei eintraf, lagen zwei Männer kämpfend auf der Straße, was bereits zu einem Stau geführt hatte. Wie sich herausstellte, hatte der 37-jährige Patient im Vorbeigehen ein elfjähriges Kind, das auf einem Fahrrad an ihm vorbeifuhr, in den Bauch getreten. Sein Vater wollte den Unbekannten festhalten, weshalb es zu der körperlichen Auseinandersetzung kam. Die Polizeibeamten nahmen den 37-Jährigen fest und brachten ihn zunächst zur Polizeiwache, von wo aus er mit einem Krankenwagen wieder in die Klinik gebracht wurde.

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Die Opfer wurden leicht verletzt und wollten sich eigenständig in ärztliche Behandlung begeben. Die Polizei fertigte Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzungen, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und sexueller Belästigung.

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