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Stadt Balve. Der Rat der Stadt Balve hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2023 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen. Im Zuge dessen wurden im ersten Schritt die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) erstellten Lärmkarten ausgewertet und die Ergebnisse zusammengefasst. Von übermäßigem Verkehr betroffen sind laut der Lärmkartierung des LANUV NRW die B 515 (nördliche Stadtgrenze bis Kreuzung B 229 bei Sanssouci) sowie die B 229 (Sanssouci bis MellenerStraße).

Bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.

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Die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in der Zeit vom 18. Januar bis einschließlich 2. Februar. Während dieser Zeit können die Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse der Lärmkartierung auf den Internetseiten der Stadt Balve unter www.balve.de in der Rubrik Wirtschaft und Bauen – Handlungskonzepte online abrufen. Zusätzlich liegen die Ergebnisse der Überprüfung der Lärmkartierung in dem o.g. Zeitraum im Rathaus der Stadt Balve während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

In der jetzt anlaufenden 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen, Problembereiche zu melden und Lösungsvorschläge zur Lärmminderung zu formulieren. Stellungnahmen sind schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 13 63, 58797 Balve, oder per E-Mail an s.ohly@balve.de zu senden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

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