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Neuenrade/Märkischer Kreis. Der Wolf polarisiert wie kaum ein anderes Tier in Deutschland. Im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde gab es aktuelle Informationen unter anderem zur Rechtslage. Matthias Hattwig von der Unteren Naturschutzbehörde appellierte, Hinweise oder Nachweise zeitnah an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu übermitteln.

Aktuelle Informationen über den Wolf standen auf der Tagesordnung des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Grundsätzlich gilt: Entscheidungen über den Umgang mit dem Wolf werden nicht auf Kreisebene getroffen. Der rechtliche Rahmen wird auf EU-, Bundes- und Landesebene vorgegeben und über die Naturschutzbehörden umgesetzt.

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Seit August 2024 läuft ein intensives Monitoring des Wolfs in der Region. In diesem Zeitraum wurden 18 Förderanträge zum Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer gestellt. Meldungen von Sichtungen, Losungen und Spuren verlaufen allerdings „schleppend“, wie Matthias Hattwig von der Unteren Naturschutzbehörde berichtete. Der Märkische Kreis appelliert daher an Landwirte, Jäger, Waldbesitzer und insbesondere an Weidetierhalter, entsprechende Hinweise oder Nachweise zum Wolf möglichst zeitnah an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu übermitteln. Unabhängig davon hat sich der Märkische Kreis mit einem Schreiben an die nordrhein-westfälischen Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt gewandt – mit der Empfehlung, in der ökologischen Landwirtschaft möglichst die nächtliche Einstallung von Kälbern als Schutzmaßnahme zu ermöglichen.

Auf europäischer Ebene werden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit dem Wolf voraussichtlich ändern. Die Berner Konvention hat den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Diese Änderung tritt am 7. März dieses Jahres in Kraft. Eine mögliche Anpassung der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) durch die EU wird aber frühestens in eineinhalb Jahren erwartet. Eine Bejagung des Wolfs wäre auch dann erst zulässig, wenn ein „günstiger Erhaltungszustand“ festgestellt würde. Das bedeutet, dass es genug Wölfe gibt und ihre Population stabil ist. Erst wenn Fachleute feststellen, dass die Wolfspopulation groß und gesund genug ist, könnte demnach überhaupt eine Bejagung erlaubt werden. Bis dahin bleibt der Wolf geschützt.

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PV-Anlage in Plettenberg-Pasel?

Im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde wurde darüber hinaus über die Planungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FPV) im Plettenberger Ortsteil Pasel informiert. Die ATE Solarparks 22 GmbH & Co. KG plant, auf einer etwa 11,1 Hektar großen Fläche nördlich der Bundesstraße 236 eine solche Anlage zu errichten. Derzeit wird das Gelände überwiegend als Grünland genutzt. Ein Teil der Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplans Plettenberg.

Neuenrade setzt auf Windkraft

Zur Kenntnis nahm der UNB-Beirat die Pläne der Stadt Neuenrade zur Erweiterung der Windenergienutzung. Im Zuge der ersten Änderung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ sollen Flächen für sechs Windenergieanlagen im Bereich Affeln/Altenaffeln sowie drei weitere am Kohlberg ausgewiesen werden. Der Rat der Stadt Neuenrade hatte hierfür am 10. Dezember 2024 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans nutzt die Stadt Neuenrade die Möglichkeit, (gemäß Paragraph 249 Baugesetzbuch) zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Neben den bereits bestehenden Vorrangzonen sieht die Planung eine Erweiterung um insgesamt neun neue Anlagen vor. Die Stadt setzt dabei auf die rechtlichen Grundlagen des Bürgerwindenergiegesetzes, das eine finanzielle Beteiligung der Kommunen an der Wertschöpfung der Windkraftprojekte ermöglicht. Neuenrades Bürgermeister Antonius Wiesemann betonte im Beirat die Wichtigkeit des Projekts: „Die Wertschöpfung bleibt in unserer Stadt und unserer Region – das ist ein großer Vorteil.“ Die Erträge sollen für die Bürgerinnen und Bürger genutzt werden, insbesondere für eine örtliche Schule.

Umweltprüfung und Bürgerbeteiligung

Im Rahmen des Planverfahrens wurden bereits verschiedene Prüfungen durchgeführt. Dazu gehören unter anderem eine Artenschutzprüfung, eine Untersuchung der Auswirkungen auf Vogelarten und eine erste grobe Darstellung der Erschließung. Eine Bürgerinformationsveranstaltung ist geplant, um die Bevölkerung über die weiteren Schritte zu informieren. Der Naturschutzbeirat soll weiterhin in das Verfahren einbezogen werden.