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Neuenrade. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist am Sonntag, 23. Februar. Genau 8403 Wahlberechtigte in der Stadt Neuenrade sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Vor der Bundestagswahl und am Wahltag gibt es wichtige Daten und Fristen, auf die die Stadt hinweist.

Briefwahl

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Seit Ende Januar können Briefwahlunterlagen beantragt werden. 2866 Bürgerinnen und Bürger haben bislang (Stand 12. Februar) einen Antrag auf Briefwahl gestellt. Die ersten 2400 Briefwahlunterlagen wurden am vergangenen Freitag, 7. Februar, verschickt. Seither eingehende Briefwahlanträge werden noch am selben, spätestens aber am nächsten Werktag bearbeitet.

Die Zustellung durch die Post kann bis zu vier Werktage dauern. Die Stadtverwaltung bittet Neuenrader, deren Briefwahlunterlagen nach Ablauf dieser Zeit nicht angekommen sind, sich rechtzeitig beim Briefwahlbüro der Stadt unter Tel. 02392/693 554 zu melden.

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Wer noch einen Antrag auf Briefwahl stellen möchte, sollte sich beeilen. Die Möglichkeit, online diesen Antrag zu stellen, endet am Dienstag, 18. Februar, um 13 Uhr. An diesem Tag werden die letzten Briefwahlunterlagen verschickt. Um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden, müssen die Wahlbriefe am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Die Deutsche Post AG ist gehalten, der Stadt die Wahlbriefe aus den regulären Leerungen der Briefkästen im Stadtgebiet noch rechtzeitig zuzuleiten. Der Einwurf des Wahlbriefes in den Hausbriefkasten des Rathauses ist allerdings eine sicherere Alternative je näher der Wahltag rückt.

Am Samstag, 22. Februar, öffnet das Wahlamt in der Zeit von 10 bis 12 Uhr für Wahlberechtigte, die ihren Wahlschein beziehungsweise ihre Briefwahlunterlagen verloren oder nicht erhalten haben. Dann kann Ersatz ausgestellt werden. Eine generelle Beantragung ist dann nicht mehr möglich. Die Frist zur Wahlschein-/Briefwahlbeantragung endet am 21. Februar um 15 Uhr.

Direktwahl vor dem Wahltag

Seit Montag, 10. Februar, besteht die Möglichkeit, zu den Öffnungszeiten persönlich im Neuenrader Rathaus vorbeizukommen und direkt per Briefwahl die Stimmen abzugeben. Die Wähler müssen dazu ihren Personalausweis und ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Das Wahlamt in Zimmer 7 ist rollstuhlgerecht. Das bedeutet, der Eingang ist stufenlos erreichbar und mindestens 90 Zentimeter breit.

Die Öffnungszeiten

Montag 8 – 12 Uhr u. 14 – 16 Uhr
Dienstag 8 – 12 Uhr u. 14 – 16 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr u. 14 – 16 Uhr– 2 –
Donnerstag 8 – 12 Uhr u. 14 – 17 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr

Am Freitag, 21. Februar, hat das Wahllokal von 8 bis 12 sowie 13 bis 15 Uhr geöffnet.

Im Wahllokal wählen

Wer seine Stimme zur Bundestagswahl am Wahltag, 23. Februar 2025, im Wahllokal seines Wahlbezirkes abgeben möchte, kann dies zwischen 8 und 18 Uhr tun. Dazu muss der Personalausweis und am besten die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Das Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Eine Übersicht aller Wahlbezirke nach Straßen sortiert gibt es auf der Webseite der Stadt unter www.neuenrade.de

Ab 18 Uhr findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Präsentation der Wahlergebnisse statt.

Fragen rund um das Thema Wahl beantwortet das Wahlamt der Stadt unter Tel. 02392/693 49.

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