Anzeige

Stadt Balve. Der Rat der Stadt Balve hat in seiner Sitzung am 20. März beschlossen, auf Grundlage des Entwurfes der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Balve ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Dabei soll der Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.  Ziel der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist es, die ältere Fassung von 2014 an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen. Zudem sollen Leitlinien und Strategien für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt Balve aufgestellt werden.

Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Balve ist bis zum 18. Mai im Internet unter www.balve.de in der Rubrik Wirtschaft und Bauen – Stadtentwicklung Handlungskonzepte – Fortschreibung Einzelhandelskonzept einsehbar. Zudem wird der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes im Rathaus der Stadt Balve, Widukindplatz 1, Zimmer 44, Fachbereich 4, 58802 Balve, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Anzeige

Stellungnahmen zum Einzelhandelskonzept können bis zum 18. Mai von jedermann schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@balve.de  oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 13 63, 58797 Balve, zu richten.

Anzeige