Märkischer Kreis. (pmk) Durch das Bildungs- und Teilhabepaket wurde bisher die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen finanziert. Aufgrund der Corona bedingten Schließungen ist jetzt eine Kostenübernahme auch möglich, wenn das Mittagessen dezentral angeboten und zu Hause eingenommen wird. Das teilt der Märkische Kreis mit.
Er weist darauf hin, dass die betroffenen Eltern zuerst mit dem bisherigen Anbieter Kontakt aufnehmen sollen. Falls dieser kein Mittagessen anbieten sollte, kann mit einem der nachfolgend genannten Caterer ein Versorgungsvertrag geschlossen werden. Eine Kopie des Vertrags muss der zuständigen Behörde (Jobcenter, örtliches Sozialamt oder Märkischer Kreis) umgehend vorgelegt werden.
Die Auszahlung der Kosten für das Mittagessen erfolgt durch das Bildungspaket nach Eingang der Rechnung direkt an den Anbieter. Dies umfasst auch die Kosten einer evtl. erforderlichen Belieferung. Die Übernahme ist vorübergehend zunächst bis zum 31. Juli möglich.
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