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Märkischer Kreis. Für die Beantragung von Kurzarbeitergeld (Kug) für Monate mit Feiertagen – bei einer Beantragung von 100 Prozent Kurzarbeit – ergeben sich folgende zu beachtende Hinweise, um Anträge auf Kurzarbeitergeld schnellstmöglich bearbeiten zu können. Grundsätzlich gilt, dass in Branchen, in denen davon auszugehen ist, dass an Feiertagen nicht gearbeitet wird, für diese Tage kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht.

Hiervon können beispielsweise Dienstleistungsbetriebe wie Frisöre oder das Handwerk betroffen sein. Das „Ist-Entgelt“ in den Anträgen auf Kurzarbeitergeld kann daher nicht „null“ sein. In wiederum anderen Branchen, wie beispielsweise der Pflege oder Betrieben mit Conti-Schichten, ist davon auszugehen, dass an Feiertagen gearbeitet wird. Hier besteht für diese Tage Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

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Sandra Pawlas, Chefin der Iserlohner Arbeitsagentur, erklärt: „Aktuell haben wir viele Anträge auf Kurzarbeitergeld für den Monat April im Posteingang. Viele Arbeitgeber beantragen 100 Prozent Kurzarbeit. Eine Vielzahl dieser Anträge – so groß der Wille auf unbürokratisches Vorgehen auch bei uns ist – können jedoch nicht bearbeitet werden. Das liegt daran, dass die Angaben zum Ist-Entgelt fehlerhaft sind. Zumindest für Feiertage besteht in einigen Branchen ein Entgeltanspruch, der durch Kurzarbeitergeld nicht ausgeglichen werden kann.“

Im Falle bereits vorliegender Anträge kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagentur telefonisch, via E-Mail oder Anschreiben auf die Lohnabrechnungsstellen oder Arbeitgeber zu, um Details zu erfragen. Dies kostet natürlich Zeit und verzögert die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes. Für alle Arbeitgeber, die den Monat April noch mit 100 Prozent Kurzarbeit abrechnen, gilt daher die dringende Bitte, die Hinweise bei der Beantragung zu beachten. Für alle zukünftigen Anträge (Mai / Juni 2020) wird ebenfalls um Beachtung gebeten. Weitere Hinweise und Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/Kurzarbeit https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/iserlohn/presse. Bei Fragen wenden Sie sich gern telefonisch an die Agentur für Arbeit Iserlohn: Arbeitgeber-Hotline: 0800 4 5555 20

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