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Balve/Märkischer Kreis. Details über die Neuaufstellung des Regionalplans für das Gebiet Märkischer Kreis, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe standen im Fokus der Sitzung des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde. Dr. Johannes Osing, Fachdienstleiter Umwelt beim Märkischen Kreis, hatte gute Nachrichten parat.

Die Regionalplanung ist in Nordrhein-Westfalen Aufgabe der Bezirksregierungen. Im Regionalplan werden für die jeweiligen Regierungsbezirke auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans die Grundsätze und Ziele für die regionale Entwicklung festgelegt. Der Regionalplan ist gleichzeitig Landschaftsrahmenplan und gibt als solcher auch die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vor. Deshalb stand der überarbeitete Entwurf für den neuen Regionalplan auch im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde auf der Tagesordnung. Dr. Johannes Osing, Fachdienstleiter Umwelt des Märkischen Kreises, schilderte im Kreishaus Details der Neuaufstellung. Die gute Nachricht: Die Regionalplanungsbehörde hat erfreulich viele Punkte aus der Stellungnahme des Märkischen Kreises teilweise oder sogar ganz aufgegriffen.

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Osing berichtete, dass im Bereich der Siedlungsflächenentwicklung flexiblere Lösungen angedacht werden. Zwar ändert sich an der grundlegenden, auf der Bevölkerungsprognose basierenden Systematik nichts. Die durch die Bauleitplanung zu sichernden Entwicklungsflächen für Wohnen, Gewerbe, Industrie und Mischnutzungen sollen nach dem neuen Entwurf aber auch am „nachweisbaren aktuellen Handlungsbedarf“ bemessen werden. Zudem soll der Vorschlag des Kreises aufgegriffen werden, Städte und Gemeinden zu einer flächenschonenderen Planung von Gewerbe- und Industrieflächen anzuhalten. Der Entwurf sieht eine effizientere Nutzung der Flächen vor, die letztlich dazu dient, den Freiraum nicht mehr als nötig in Anspruch zu nehmen.

Für den Umgang mit der Landwirtschaft bei der Darstellung von Naturschutzflächen zeichne sich laut Osing ebenfalls eine gute Lösung ab: Es sollen nicht mehr zwingend die gesamten, im Regionalplan vorgesehenen Flächen unter Schutz gestellt werden müssen, sondern „wesentliche“ Teile, was laut Entwurf qualitativ und nicht quantitativ zu verstehen ist. Den Märkischen Kreis würde dies in die Lage versetzen, im Rahmen der Landschaftsplanung vor Ort einen sachgerechten Ausgleich zwischen Naturschutz und landwirtschaftlichen Interessen zu erzielen.

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Thema „Erneuerbare Energien“

Der Bereich „Erneuerbare Energien“ gleicht kaum mehr dem ursprünglichen Entwurf. Hintergrund sind die geänderten Rechtsgrundlagen für Windenergie-Flächen. Die Windenergiebereiche wurden mit dem landesplanerischen Entwurf abgeglichen und daher teilweise verkleinert, etwa im Balver Wald.

Für Solarenergie sieht der Regionalplan auch in der überarbeiteten Form kaum Festlegungen vor, so dass es maßgeblich auf den neuen Landesentwicklungsplan NRW ankommen wird. Eine Sonderstellung hat Neuenrade-Küntrop: Dort ist das im Kreisgebiet einzige Sondergebiet „Freiraum mit Zweckbindung“ für eine großflächigere Solarnutzung vorgesehen. Außerdem wurden aufgrund von Anmerkungen des Fachdienstes Umwelt einige Einschränkungen für Solaranlagen in Gewerbegebieten gestrichen.

Hintergrund

Der Regionalplan Arnsberg – Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein – wird neu aufgestellt. Der Regionalrat als Träger der Regionalplanung hatte im Dezember 2017 die Regionalplanungsbehörde damit beauftragt, den Prozess zu starten.

Derzeit gelten noch zwei verschiedene regionale Planwerke für diese Kreise: Für den Märkischen Kreis gilt der Regionalplan Arnsberg, räumlicher Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen (Rechtskraft 2001), für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein gilt der Regionalplan Arnsberg, räumlicher Teilabschnitt Oberbereich Siegen (Rechtskraft 2008). Im Rahmen der Neuaufstellung werden die Festlegungen der drei Kreise künftig in einem Planwerk zusammengefasst. Dadurch wird es für den Planungsraum künftig noch zwei Teilpläne geben (Kreis Soest und Hochsauerlandkreis sowie Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein).

Weiteres Verfahren

Alle eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und die der Verfahrensbeteiligten (Träger öffentlicher Belange) wurden von der Regionalplanungsbehörde seit 2021 ausgewertet. Die Regionalplanungsbehörde bereitet anhand der Stellungnahmen nun Vorschläge vor. Die Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden anschließend erörtert, so auch im Juni mit dem Märkischen Kreis. Abschließend legt die Regionalplanungsbehörde dem Planungsträger (Regionalrat Arnsberg) sämtliche Argumente aus den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Ausgleichsvorschläge und Erörterungsergebnisse vor.

Naturschutzbeirat an Entscheidungen beteiligt

Zur Kenntnis nahmen die Mitglieder des Beirats, dass der Vorsitzende Hans-Georg Humpert seit der Sitzung im November 2023 an mehreren Entscheidungen beteiligt worden ist. Darunter an einem Antrag der Speläo-Gruppe-Sauerland auf eine Befreiung für die Naturschutzgebiete „Hönnetal“ und „Balver Wald“, an einem Umbau der 30-KV-Leitung Holzen-Dellwig im Bereich Menden sowie an sechs geplanten Windenergieanlagen am Standort Balver Wald.    pmk

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