Stadt Balve. Bäume, Sträucher und Hecken auf privaten Grundstücken sind eine Verschönerung für das Ortsbild. Jedoch stellen Hindernisse durch überhängende Äste von Bäumen sowie zu breite oder zu hochwachsende Hecken und Sträucher immer wieder, insbesondere während der wachstumsintensiven Zeit, eine erhebliche Gefahr für den öffentlichen Verkehrsraum dar, insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen sowie an Geh- und Radwegen. Oft sind auch Verkehrs– und Straßennamensschilder zugewachsen und werden dadurch übersehen.

Das sogenannte Lichtraumprofil beträgt über Straßen 4,50 m, über Gehwegen und Radwegen 2,50 m. Das Lichtraumprofil ist stets von Hindernissen freizuhalten.

Gesetzliche Grundlage ist § 30 des Straßen – und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) und gilt für alle öffentlichen Straßen. Die freizuhaltenden Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen ergeben sich aus den Angaben der Richtlinie zur Anlage von Erschließungsstraßen und richten sich nach den jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der übergeordneten Straße. Bei Missachtung einer Aufforderung zum Rückschnitt können Bußgelder und die Ersatzvornahme zu Lasten der Eigentümer(innen) verhängt werden.

Im eigenen sowie besonders im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden sind daher private Anpflanzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig und regelmäßig so weit zurückzuschneiden, dass für alle eine ungehinderte und gefahrlose Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums erfolgen kann. Im Ernstfall kann dies für die Rettungsfahrzeuge wichtig sein!

Der sogenannte Form- bzw. Pflegeschnitt bei Hecken und Sträuchern, bei welchem lediglich herauswachsende Äste korrigiert werden, ist ganzjährig erlaubt. Ein „richtiger“ Rückschnitt von Hecken und Sträuchern hingegen ist gesetzlich nur bis Ende Februar und dann erst wieder ab Anfang Oktober eines jeden Jahres aus Gründen des Artenschutzes zugelassen. Bei Gefahr im Verzug jedoch, also der Gefährdung der Verkehrssicherheit, ist die Entfernung von Gehölzen in jedem Fall und ganzjährig durchzuführen.

Fragen zum Artenschutz und Rückschnitt/Fällung beantwortet gerne der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises unter der Telefonnummer 02351/966-6400 und -6379.