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Werdohl. Bei einer Geschwindigkeitsüberwachung wurden 8 Fahrzeugführer festgestellt, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatten. Bei den anschließenden Überprüfungen wurde bei einem 26-jährigen Werdohl festgestellt, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Einem 36-jährigen Werdohler wurde aufgrund des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eine Blutprobe entnommen. Insgesamt wurden 6 Verwarnungsgelder erhoben und zwei Anzeigen gefertigt.

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