Werdohl. Bei einer Geschwindigkeitsüberwachung wurden 8 Fahrzeugführer festgestellt, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatten. Bei den anschließenden Überprüfungen wurde bei einem 26-jährigen Werdohl festgestellt, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Einem 36-jährigen Werdohler wurde aufgrund des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eine Blutprobe entnommen. Insgesamt wurden 6 Verwarnungsgelder erhoben und zwei Anzeigen gefertigt.