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Märkischer Kreis. Der Verkehrsdienst der Polizei führt im nördlichen Kreisgebiet Verkehrskontrollen durch, bei denen das Hauptaugenmerk auf der Kontrolle motorisierter Zweiräder lag. Neben der Überwachung der Geschwindigkeit wurden ebenfalls technische Kontrollen durchgeführt.

Die durchführenden Beamten hielten schließlich in Altena einen Verkehrsteilnehmer aus Essen mit seinem Kraftrad an. Dieser zeigte auf Verlangen die erforderlichen Dokumente vor. Bei der anschließenden Inaugenscheinnahme gewannen die Beamten den Eindruck, dass mit dem ausgehändigten polnischen Führerschein etwas nicht stimmt. Eine vor Ort durchgeführte Dokumentenprüfung ließ dann nur den Schluss zu, dass der Führerschein eine Totalfälschung sein musste.

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Zu dem ergab sich, dass der deutsche Motorradfahrer, der noch nie in Polen wohnhaft gewesen ist, seit über 11 Jahren schlichtweg keine deutsche Fahrerlaubnis hätte erwerben dürfen. Der vermeintliche „Führerschein“ wurde natürlich einbehalten und sichergestellt. Der Verkehrsteilnehmer, der bis zuletzt seine Unschuld beteuerte, musste als Sozius auf dem Motorrad seines Kumpels Platz nehmen. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung.

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