Neuenrade. Die Stadt Neuenrade fördert dieses Jahr erneut kleine private Denkmalpflegemaßnahme. 5.000 Euro stehen zur Verfügung, um historisch-kulturelles Erbe zu bewahren. Die eine Hälfte stammt aus im Haushalt der Stadt Neuenrade bereitgestellten Mitteln für Denkmalpflege, die andere vom Land Nordrhein-Westfalen.
Ein Gebäude zu pflegen, kostet Geld. Der denkmalgerechte Umgang mit einem Gebäude muss nicht unbedingt teurer sein, und dennoch kann ein Denkmal besondere Kosten verursachen. Etwa, wenn spezielle Techniken oder Materialien notwendig sind, um es als historisches Bauwerk zu bewahren. Private Denkmaleigentümer können für ihren Mehraufwand bei Pflegemaßnahmen bis zu 50 Prozent Förderung erhalten. Bei Kirchen und Religionsgemeinschaften beträgt die Förderquote bis zu 30 Prozent. Voraussetzung ist eine Genehmigung der Maßnahme durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Neuenrade. Ein formloser Antrag an diese Stelle genügt. Anschließend werden die erforderlichen Unterlagen für Genehmigung und Zuschuss abgestimmt.
Ansprechpartner im Rathaus ist Richard Schwartpaul, Tel. 02392/693-64, E-Mail ri.schwartpaul@neuenrade.de.