Balve. Den Traum von einer einfachen Steuererklärung träumten schon viele. Berühmt geworden ist sicherlich ein aufstrebender Politiker aus dem sauerländischen Brilon, der in den 2000ern mit seiner Bierdeckelsteuererklärung für Furore sorgte. Heute ist der damalige Bundestagsabgeordnete und Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Bundeskanzler und seine Vision von vor einem Vierteljahrhundert gewinnt wieder an Relevanz.
Zumindest auf den ersten Blick: Mit der „Steuererklärung auf einen Klick“ bekommen Nutzer der MeineELSTER+ App die Möglichkeit eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln und das tatsächlich mit einem Klick. Zielgruppe sind ledige Arbeitnehmer, kinderlose Arbeitnehmer, Rentner ohne weitere Einkünfte. Außerdem sollten keine Einnahmen aus Gewerbe, Vermietung, Kapitalanlagen oder Selbstständigkeit vorliegen. Für wen ist das Modell also überhaupt interessant? Die HÖNNE-ZEITUNG spricht mit Steuerberaterin Silke Hoppe aus Balve über Chancen und Fallstricke des Systems.
Frau Hoppe, für wen ist das Thema Steuererklärung mit einem Klick relevant?
Leider kenne ich diese App noch nicht, allerdings gehe ich davon aus, dass diese App nur für die interessant ist, die außer Arbeitslohn oder Rente keine weiteren Einkünfte haben und die beim Arbeitslohn zudem Werbungskosten unter dem Werbungskostenpauschbetrag haben. Andere Einkünfte als Arbeitslohn oder Rente werden hiermit nicht übermittelt und müssen auch noch ergänzt werden.
Sobald Schwerbehindertenausweise vorliegen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Werbungskosten, Spenden oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden sollen, ist eine weitere Bearbeitung erforderlich. Wie einfach dass dann ist oder ob der Klick nicht die Steuerpflichtigen verleitet, die Erklärung abzuschicken ohne genau zu prüfen, muss sich zeigen.
Was soll damit erreicht werden?
Ziel soll hier eine Vereinfachung sein. Diese kann ich aber noch nicht erkennen. Auch über Elster konnten Steuerpflichtige bisher schon die beim Finanzamt vorliegenden Daten abrufen und somit einfach eine Steuererklärung ohne Besonderheiten abgeben.
Für wen ist es generell sinnvoll eine Steuerklärung abzugeben?
Diese Frage ist so etwas zu ungenau:
Zu unterscheiden ist zunächst einmal, ob der Steuerpflichtige abgabepflichtig ist oder nicht. Dies hängt bei Arbeitslohn von den genutzten Steuerklassen ab bzw. davon, ob neben dem Arbeitslohn noch andere Einkünfte erzielt werden. Werden nur andere Einkünfte erzielt, besteht zumeist auch eine Abgabepflicht.
Besteht keine Verpflichtung zur Abgabe ist die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll, wenn die oben erwähnten Positionen geltend gemacht werden sollen.
Welche Kosten kann ich als Angestellter üblicherweise geltend machen?
Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers gehören in jedem Fall die Fahrtkosten, Dienstreisekosten, Anschaffung von Arbeitsmitteln, anteilige Telefonkosten, u. U. Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken, Berufskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, ohne dass diese Aufzählung Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Empfehlen Sie die Steuererklärung auf einen Klick und handelt es sich um eine positive Errungenschaft?
Ob diese Errungenschaft positiv ist, muss sich zeigen. Allerdings denke ich, dass es kaum möglich ist, unser kompliziertes Steuerrecht so sehr zu vereinfachen, dass ein Großteil der Bürger von dieser App profitieren kann, ohne steuerliche Nachteile zu erleiden.
Frau Hoppe, wir danken Ihnen für das informative Gespräch.
Das Interview führte Daniel Pütz per E-Mail.

