Neuenrade. Barrierefreiheit ist für viele Menschen wichtig – für rund ein Drittel der Bevölkerung notwendig und für etwa jeden Zehnten sogar unverzichtbar. Nach den zahlreichen Regentagen der vergangenen Wochen ist die Natur regelrecht explodiert: Sträucher, Hecken und Bäume sind vielerorts stark gewachsen und ragen inzwischen in Geh- und Fahrbahnbereiche hinein. Die Stadt Neuenrade erinnert daher alle Grundstückseigentümer an ihre Pflicht, Gehwege von Unkraut und Laub zu befreien und überhängende Pflanzen zurückzuschneiden.
In den vergangenen Wochen hat das Ordnungsamt vermehrt festgestellt, dass Strauch- und Baumbewuchs von Privatgrundstücken den öffentlichen Verkehrsraum einschränkt. Die Stadt bittet deshalb, Pflanzen bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden – im Gehwegbereich auf eine Höhe von mindestens 2,50 Metern, im Straßenbereich auf mindestens 4 Meter.
Straßenlaternen sollten so freigeschnitten werden, dass sie Gehwege und Straßen ohne Einschränkungen beleuchten können. Gras und Unkraut auf Gehwegen lassen sich per Hand, mit Messer oder Fugenkratzer sowie mit festem Besen oder Bürste entfernen. Der Einsatz chemischer Mittel ist verboten.
Ein wichtiger Hinweis noch: Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände weder gerodet noch stark zurückgeschnitten werden. Pflegeschnitte in geringem Umfang sind jedoch erlaubt.
Für die Entsorgung stehen Grünabfallcontainer am Bring- und Wertstoffhof am Bahnhof in Neuenrade sowie am Parkplatz „Zum Imberg“ in Affeln bereit. Das Verbrennen von Schnittgut ist verboten.
Mängel an der öffentlichen Infrastruktur – wie defekte Straßenlaternen – können über den Mängelmelder in der Neuenrade-App oder auf der städtischen Webseite www.neuenrade.de gemeldet werden.