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Garbeck. (R.E./e.B.) Bei den Musikerinnen und Musikern des Musikvereins „Amicitia“ Garbeck kommt Freude auf. „Wir sind sehr glücklich darüber, dass wir unser Wunschkonzert, das wir Ende März wegen der Corona-Pandemie absagen mussten, jetzt doch noch veranstalten können. Unsere traditionelle Veranstaltung wird am Samstag, 3. Oktober, um 15 Uhr, auf dem Gelände der Firma Balver Zinn Josef Jost in Garbeck stattfinden“, betont der 1. Vorsitzende Michael Volmer gegenüber der HÖNNE-ZEITUNG. „Der Musikverein ist sehr dankbar, dass uns Josef Jost die Möglichkeit bietet, das Wunschkonzert auf seinem Firmengelände durchzuführen.“

Der für das Wunschkonzert vorgesehene Bereich liegt zwischen zwei Fabrikhallen, ist überdacht und an den Seiten offen. Kurzum: Ein optimaler Platz, um unter den geltenden Hygiene- und Infektionsschutzauflagen des Landes NRW ein Konzert mit maximal 280 Zuhörern zu veranstalten. Ein überdachtes „Open-Air-Konzert“. Einigen ist dieses Gelände möglicherweise durch Abschlussgottesdienste der Sternwallfahrt bekannt.

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MV Garbeck fragt Bürger nach Musikwünschen
Wie immer werden das Vororchester unter der Leitung von Tim Volkmer, das Jugendorchester unter Leitung von Michael Hammecke und das Große Orchester unter Leitung von Tobias Schütte ihr Können unter Beweis stellen und die Wünsche der Musikliebhaber der „Amicitia“ erfüllen. Ab morgen besuchen die Musikerinnen und Musiker unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen die Bürger der Gemeinde Garbeck und nehmen die musikalischen Wünsche entgegen. Diese Spenden sind ein wichtiger Grundpfeiler der Jugendarbeit der „Amicitia“ und deshalb bittet der Musikverein um freundliche Aufnahme. Die im Frühjahr bereits verkauften Eintrittskarten für das Wunschkonzert 2020 behalten ihre Gültigkeit.

Die „Amicitia 1796“ sorgt sich sehr um die Sicherheit seiner Besucher sowie der Musikerinnen und Musiker und erstellt in Abstimmung mit den Behörden für dieses Konzert ein eigenes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept, welches vorsieht, für die Zuhörer Sitzgruppen mit maximal 10 Personen bereitzustellen, die in ausreichendem Abstand zueinander aufgestellt werden. Dort werden Anwesenheitslisten für die Besucher bereitliegen. Zudem besteht eine Maskenpflicht, wenn der vorgesehene Platz noch nicht eingenommen wurde oder dieser verlassen wird.

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