Es wird, je mehr man über die Wocklumer Mühle recherchiert, immer deutlicher: Hier ist ganz schön was verschlampt worden. 1986, also vor nur 40 Jahren, war die Mühle noch in einem relativ guten Zustand, doch der damalige Besitzer, der vor dem Verwaltungsgericht gegen die Eintragung in die Denkmalschutzliste geklagt und verloren hatte, ließ das Gebäude verfallen. Vielleicht aus Frust darüber, dass er das Recht nicht auf seiner Seite hatte.
Doch das Verwerfliche daran ist, dass niemand ihn aufgehalten hat, diesen Verfall erst so weit kommen zu lassen, dass heute der Erbe nur noch eins machen kann – abreißen. Da haben wohl so einige Leute mächtig geschlafen oder weggeschaut, könnte man meinen. Doch so einfach kann man es sich auch nicht machen. Es ist eine Tatsache, dass die dafür zuständige Behörde, nämlich die Stadt Balve, über Jahrzehnte diesen Teil ihrer Aufgaben vernachlässigt hat, weil schlichtweg die finanziellen Mittel nicht vorhanden waren.
Ja, Denkmalschutz ist eine Pflichtaufgabe. Das hätte eigentlich anders geregelt werden müssen. Denn der Name sagt es: Pflicht. Dieser Pflicht, und da kann man herumreden wie man will, ist die Stadt Balve nicht nachgekommen. Vor 30, 20, 10 Jahren und auch heute nicht. Das musste der Fachbereichsleiter kleinlaut zugeben. Die Untere Denkmalbehörde hat, in diesem Fall und vermutlich in weiteren, kläglich versagt.
Doch auch die Obere Denkmalbehörde, die beim Kreis angesiedelt ist, hat ihre Aufgabe nicht erfüllt. Sie hat nämlich auch eine entsprechende Kontrollfunktion, der sie offenbar nicht nachgekommen ist. Diesen Schwarzen Peter könnte man nun natürlich noch weiter reichen an die Oberste Denkmalbehörde beim Innenministerium des Landes. Sie müsste per se für eine bessere finanzielle Ausstattung Sorge tragen.
Es nutzt im Endeffekt nichts. Das Gebäude wird wohl abgerissen werden müssen. Das bisher einmalige Ensemble der Wocklumer Mühle, die allerdings in den letzten Jahren nicht mehr als diese zu erkennen war, und der dahinterliegenden Luisenhütte gehört bald der Vergangenheit an. Doch zumindest die denkmalwürdige Inneneinrichtung sollte der Nachwelt erhalten werden. Und das sollte dann ja auch im Interesse des heutigen Besitzers, dem Vorsitzenden des Fördervereins Luisenhütte, liegen. Es wäre allerdings schön, wenn der Bürgermeister als Leiter der Unteren Denkmalbehörde in der Ratssitzung diesem Erhalt ein positives Votum verleihen würde. Roland Krahl
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