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Beckum/Hövel. (R.E.) Wenn das Schöffengericht im Strafprozess nachweisen kann, dass sich am Abend des 1. August 2018 der Audi-Fahrer aus Hemer und der Porsche-Fahrer aus Soest ein illegales Autorennen geliefert haben, an dessen Ende eine 70-jährige Frau ihr Leben verlor und vier Personen sehr schwer verletzt wurden, dann müssen sie mit langjährigen Gefängnisstrafen rechnen.

Da Staatsanwalt Klaus Neulken allem Anschein nach ausreichend Beweise dafür hat, dass sich die Autofahrer ein Rennen geliefert haben, und zwar zwischen Herdringen und Beckum, erhebt er vor dem Schöffengericht des Landgerichts Arnsberg Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

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Das Audi- und Porsche-Fahrer mit hohen Gefängnisstrafen rechnen müssen, ist auch dem neuen Paragraphen 315d geschuldet. Der besagt: Verursacht der Täter durch seine Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Da der Audi-Fahrer sich allem Anschein nach nicht nur ein illegales Autorennen mit dem Porsche-Fahrer geliefert hat, sondern auch noch betrunken war (1,3 Promille), als er mit seinem Fahrzeug in einen VW-Golf raste, dessen 70-jährige Fahrerin bei dem Unfall getötet wurde, muss der 46-jährige Mann aus Hemer mit einer knallharten Bestrafung durch das Schöffengericht in Arnsberg rechnen.

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Aber auch sein Widersacher, der Soester, der mit seinem knallroten Porsche unterwegs war, wird von Staatsanwalt Klaus Neulken alles andere als mit Samthandschuhen angefasst. Denn drei Tage vor dem grauenvollen Unfall auf der B 229 war der Porsche-Fahrer durch sein rüpelhaftes Verhalten während eines Überholvorgangs in den Fokus der Polizei gerückt. Am Sonntag, 29. Juli, soll es gegen 14.15 Uhr auf der B 229 zwischen Hövel und Beckum zu einem gefährlichen Überholmanöver gekommen sein. Eine 36-jährige Frau aus Sundern war mit ihrem Wagen in Richtung Beckum unterwegs. In einer langgezogenen Rechtskurve wurde sie von einem roten Porsche mit Soester Kennzeichen überholt. Hierbei sollen ein Motorradfahrer und seine Sozia gefährdet worden sein, so dass diese stark abbremsen und ausweichen mussten, um eine Kollision zu verhindern.

Wann sich das Landgericht Arnsberg mit den Verkehrssündern befassen wird, steht noch nicht fest. „Das entscheidet der Richter. Ich gehe davon aus, dass der Prozess in zwei oder drei Monaten beginnt“, erklärte Staatsanwalt Klaus Neulken gegenüber der HÖNNE-ZEITUNG.