Balve/Neuenrade. (R.E.) In den letzten Tagen hat sich nicht nur die CORONA-Schutzverordnung für den Märkischen Kreis verschärft, sondern auch die neue Corona-Virus-Testverordnung der Bundesregierung ist am 15. Oktober in Kraft getreten. Die HÖNNE-ZEITUNG sprach mit den beiden Hausärzten Dr. Paul Stüeken und Dr. Gregor Schmitz über die neuen Vorgaben und was sie für die Bevölkerung bedeuten. Dabei wurde deutlich, dass die Hausarztpraxen durch die Corona-Pandemie schon jetzt am Anschlag sind. Deshalb bitten die beiden Ärzte darum, dass ihre Patienten mit ihnen Hand in Hand arbeiten. Denn anders ist die viele Arbeit nicht zu bewältigen.
HZ: Die wichtigste Frage zuerst, werden Sie weiter CORONA-Tests durchführen?
Dr. Gregor Schmitz/Dr. Paul Stüeken: Alle Hausärzte sind verpflichtet bei Patienten die Symptome aufweisen, die auf eine CORONA-Infektion hinweisen entsprechende Abstriche durchzuführen. Anders verhält es sich bei Patienten ohne Symptome, zum Beispiel Kontaktpersonen, Reiserückkehrer oder Bewohner und Beschäftigte in bestimmten Bereichen des Gesundheitswesens. Diese Testungen können von den Ärzten auf freiwilliger Basis erbracht werden. Eine Verpflichtung für die Praxen besteht nicht. Wir werden aber in beiden Praxen auch diese Tests anbieten und durchführen.
Wer hat denn nach den neuen Vorschriften Anspruch auf diese Tests?
Hier gibt es eine umfangreiche Liste mit Anspruchsberechtigten. Sie umfasst zunächst vier Gruppen: Kontaktpersonen von SARS-CoV-2 Positiven. Dies betrifft Personen, die in den letzten zehn Tagen mindestens 15 Minuten mit einem Infizierten engen Kontakt hatten, Mitbewohner eines Infizierten, Personen, die in räumlicher Nähe zu Infizierten waren, zum Beispiel bei Feiern, gemeinsamem Sport in Innenräumen sowie Kontaktpersonen mit einer Warnung durch die Corona-Warn-App, Reiserückkehrer aus Auslands-Risikogebieten, Mitarbeiter und Bewohner in medizinischen Einrichtungen, wie zum Beispiel Arzt- und Zahnarztpraxen, Ambulante Pflegedienste, Stationäre Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Die Betreffenden können sich einmal pro Woche testen lassen. Zusätzlich kann das Gesundheitsamt die Testung von Personen veranlassen, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Kreis über 50 ansteigt.
Werden Auslands-Reiserückkehrer aus Nicht-Risiko-Gebieten weiter kostenlos getestet?
Nein, diese Personen haben keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen CORONA-Test. Dies gilt auch für Reisewillige innerhalb Deutschlands. Wer für eine Reise innerhalb Deutschlands einen negativen CORONA-Test benötigt, muss diesen selbst bezahlen. Auch CORONA-Tests auf Wunsch von Arbeitgebern können nicht zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden. Die Preise für diese Wunsch-Tests betragen ca. 80 bis 90 Euro und werden von den Laboren den Patienten in Rechnung gestellt.
Werden die Tests als Schnelltest durchgeführt, so dass die Betroffenen sofort ein Ergebnis erhalten?
Nein, die in den letzten Tagen viel besprochenen Schnelltests sind derzeit nahezu ausschließlich für die Testung in Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Der Nachweis einer CORONA-Infektion erfolgt nach wie vor durch einen Nasen-Rachenabstrich (Red. PCR-Test) in einem zugelassenen Labor. Dies ist auch wichtig, da es für den positiv Getesteten ja auch persönliche Konsequenzen, wie zum Beispiel Quarantäne nach sich zieht. Der Unterschied zu einem Schnelltest, der ebenfalls durch einen Nasen-Rachenabstrich durchgeführt wird, liegt darin, dass das Ergebnis nach cirka 15 Minuten vorliegt. Dieser Test ist aber wesentlich ungenauer, so dass er bei positivem Ergebnis immer durch einen weiteren Laborabstrich überprüft werden muss.
Wie wirkt sich die neue Teststrategie aus?
Da die Labore ihre Testkapazitäten deutlich ausgeweitet haben, waren die Ergebnisse häufig am nächsten Tag verfügbar. Wie sich die neue, erweiterte Teststrategie auf die Geschwindigkeit der Ergebnisse auswirkt, werden die kommenden Tage und Wochen zeigen.
Können sich Lehrer und Erzieher auch weiterhin alle 14 Tagen kostenlos testen lassen?
Nein, dieses Angebot der Landesregierung endete mit Beginn der Herbstferien. Ein Nachfolgeprogramm bietet diesem Personenkreis vom 26. Oktober bis zum 22. Dezember 2020 die Möglichkeit für 3 kostenlose Corona-Tests.
Sehen Sie Probleme bei der jetzt deutlich ausgeweiteten Teststrategie?
Diese politische Entscheidung führt sicher zu einer deutlichen Mehrbelastung bei den Hausärzten. Unsere Praxen sind – nicht zuletzt durch den Mangel an Hausärzten in den Nachbarstädten – bereits jetzt zu mehr als 100 Prozent ausgelastet. Dazu kommt noch die steigende Zahl von Infekt bedingten Erkrankungen, die im Herbst üblich ist. Dennoch werden wir versuchen, diese Zusatzaufgabe im Interesse der Betroffenen reibungslos abzuarbeiten. Dies ist aber nur möglich, wenn auch die Patienten entsprechend mitarbeiten. Hierzu gehört beispielsweise, dass sich auch symptomlose Kontaktpersonen vorher in der Praxis melden. Nicht nur bei den Gesundheitsämtern, sondern auch in unseren Praxen können wir das Telefonaufkommen kaum noch bewältigen. An dieser Stelle möchten wir noch einmal auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über die Praxis-Hompage hinweisen und alle bitten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sie erreichen die Praxen über www.praxis-drostenplatz.de (Red. Dr. Paul Stüeken und Kollegen) bzw. www.hausarzt-balve.de (Red. Dr. Gregor Schmitz und Kolleginnen). – HZ: Wir danken Ihnen für dieses Gespräch.