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Dortmund/Iserlohn. Am Samstagabend meldeten Zeugen einen Mann mit einer Schusswaffe im Hauptbahnhof Dortmund. Gemeinsam mit Einsatzkräften der Polizei NRW, stellten Bundespolizisten den Verdächtigen aus Iserlohn und beschlagnahmten eine täuschend echt aussehende Waffe, welche er mit sich führte.

Gegen 21 Uhr informierte die Polizei NRW die Bundespolizei in Dortmund darüber, dass Reisende einen Mann meldeten, welcher sich mit einer Schusswaffe auf dem Bahnsteig zu Gleis 4/5 im Dortmunder Hauptbahnhof befinden soll. Neben den Beamten der Bundespolizei wurden auch mehrere Einsatzkräfte der Polizei NRW zu der Örtlichkeit entsandt. Unterdessen führten weitere Beamte eine Videoauswertung durch. Hierbei stellten sie einen Mann fest, der auf die Personenbeschreibung der Zeugen zutraf. Als die Polizisten den Verdächtigen erkannten, wurde dieser unter Androhung der Schusswaffe aufgefordert, sich auf den Boden zu legen.

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Dieser Aufforderung kam der 18-jährige syrische Staatsbürger nicht nach. Stattdessen zog er sein T-Shirt hoch, griff zum Hosenbund, zog die Waffe heraus und warf diese vor den Einsatzkräften auf den Boden. Anschließend brachten die Polizeibeamten den Mann aus Iserlohn zu Boden und fixierten ihn mittels Handfesseln. Die Waffe wurde durch die Bundespolizisten beschlagnahmt. Bei der Begutachtung des Gegenstandes stellten die Beamten fest, dass es sich um eine Softairpistole handelte. Die täuschend echt aussehende Waffe war, auf den ersten Blick nicht von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden.

Die Uniformierten führten den Syrer anschließend der Bundespolizeidienststelle am Hauptbahnhof Dortmund zu. Vor Ort wurde er mit dem Sachverhalt konfrontiert. Zu den Vorwürfen wollte der Betroffene sich nicht äußern und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Mittels eines gültigen Aufenthaltstitels des 18-Jährigen sowie eines Fingerabdruckscans, wurde seine Identität zweifelsfrei bestätigt.

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Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde der syrische Staatsangehörige aus den Wachräumen entlassen. Er wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

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