Balve. Ab 10. November können Kommunen Anträge für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellen. „Das sind gute Nachrichten für den Märkischen Kreis. Es besteht nun die Möglichkeit, bei uns vor Ort dringend nötige Sanierungen anzugehen“, erklärt die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk. Mit der sogenannten Sportmilliarde stellt der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur in dieser Legislaturperiode eine Milliarde Euro bereit, um die Modernisierung vor Ort zu unterstützen – von Hallenbädern über Freibäder und Sporthallen bis hin zu Sportplätzen.

„Der Bund sendet mit diesem Programm ein wichtiges Signal“, so Lugk. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen schnell fließen. „Daher hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nun auch so zügig den Startschuss für das Programm gegeben.“ Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen und in Ausnahmefällen auch Neubauten. In Abstimmung mit der Kommune kann dabei auch die Sanierung vereinseigener Anlagen gefördert werden.

Die Bandbreite ist groß: Ob energetische Sanierung einer Turnhalle, Modernisierung eines Freibads oder Erneuerung von Sportplatzanlagen – das Programm deckt unterschiedlichste Bedarfe ab. Die Förderhöhe liegt zwischen 250.000 Euro und acht Millionen Euro. „Damit können sowohl kleinere als auch große Vorhaben gefördert werden“, erklärt Bettina Lugk. Der Bundesanteil beträgt 45 Prozent der förderfähigen Kosten [bei Kommunen im Nothaushalt sogar 75 Prozent.) „Das ermöglicht den Kommunen, erforderliche Maßnahmen anzugehen“, so Bettina Lugk.

„Intakte Sportstätten sind das Fundament für Bewegung und Begegnung. Sie halten gesund, stärken den Zusammenhalt und ermöglichen den Vereinen ihre wichtige Arbeit“, betont Bettina Lugk als sport- und ehrenamtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Anträge können bis zum 15. Januar 2026 gestellt werden. Sie appelliert an die Verantwortlichen in den Kommunen: „Diese Chance sollten wir gemeinsam nutzen. Ich stehe für Fragen und Unterstützung gerne zur Verfügung.“

Zusätzlich zur Sportmilliarde des Bundes stehen den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung. „Das Land Nordrhein-Westfalen ist aufgefordert, diese Mittel ebenfalls konsequent für die Sportstätteninfrastruktur zu nutzen und eigene Programme aufzulegen“, fordert die Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk

Weitere Informationen zur Antragsstellung und zum Förderaufruf gibt es unter: www.bbsr.bund.de/SKS2025