Balve/Menden. (R.E.) In der Silvester- und Neujahrsnacht 2016/17 eskalierte ein Streit zwischen zwei Gruppen, die sich im Bereich der Hauptstraße gegenseitig mit Böllern bewarfen und sich anschließend auch noch geprügelt haben. Ursache dafür soll ein „Römisches Licht“ (Feuerwerkskörper) gewesen sein, das die damalige Freundin des Angeklagten traf und einen Brandfleck auf ihrer Brust zur Folge hatte.
Selbst Richter André Wefers blickte nach der 1-stündigen Verhandlung im Amtsgericht Menden nicht mehr durch, wie er freimütig einräumte. Zu unterschiedlich und ohne Substanz waren die Aussage des Angeklagten, aber auch der Zeugen, die nach mehr als einem Jahr verständlicherweise Erinnerungslücken offenbarten. Deshalb überraschte es nicht, dass die Strafsache vor dem Amtsgericht Menden auf Antrag der Staatsanwältin gegen Zahlung von 245 Euro auf Kosten der Staatskasse eingestellt wurde.
Bereits am 16. Januar 2018 war die Sache in Menden verhandelt worden. Damals ist das Verfahren vorläufig eingestellt worden. Da der 23-jährige Angeklagte, der inzwischen in Wermelskirchen wohnt, die Auflagen des Gerichts nicht erfüllt hat, ging das Verfahren am heutigen Dienstag in die zweite Runde.
Der Sachverhalt: Dem früher in Balve lebenden Angeklagten wurde seitens der Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung in Balve vorgeworfen. In der Silvesternacht 2016/2017 soll er mit seinen Begleitern in Streit mit einer anderen Gruppe geraten sein. Nachdem gegenseitig Knallkörper hin- und hergeworfen wurden, soll einer der Begleiter des Angeklagten ein Messer gezogen haben. Eine Person aus der anderen Gruppe soll diesen Begleiter dann in den „Schwitzkasten“ genommen haben. Dies wiederum soll der Angeklagte und eine andere Person zusammen (daher gefährliche Körperverletzung) zum Anlass genommen haben, auf diesen einzuschlagen.
Bereits zu Beginn der Verhandlung ließ der 23-Jährige den Richter wissen: „Ich finde es unfair, dass ich als Einziger bestraft werden soll. Zudem hat keiner von uns ein Messer oder eine Pistole bei sich gehabt. Dies ist nur gesagt worden von der anderen Seiten, um das Ganze zu dramatisieren. Von uns ist nichts Gewalttätiges ausgegangen.“
Das sah der Zeuge aus Neuenrade ganz anders. Er habe sich, nachdem er die Leuchtrakete geworden habe, umgehend entschuldigt. Dennoch sei er sofort von dem Angeklagten mehrfach an den Kopf geschlagen worden. Zudem habe er bei Beteiligten ein Messer und eine Pistole gesehen. Überdies sei er von einem Bierkasten mit leeren Flaschen getroffen worden. Deshalb habe er ein Krankenhaus aufgesucht.
Da auch die weiteren Zeugenbefragungen keine erhellenden Erkenntnisse aus der dunklen Silvesternacht ans Tageslicht förderten, schloss Richter André Wefers die Beweisaufnahme und verkündete wenig später die Einstellung des Verfahrens. Somit hatte sich gegenüber der Verhandlung zum Jahresbeginn nichts geändert. Damals wie heute muss der Angeklagte 245 Euro Strafe zahlen. Damit erklärte er sich noch im Gerichtssaal einverstanden.