Balve. (R.E.) Dem Endausbau der „Dreikönigsgasse“ in Balve mit Kanal-, Straßen- und Tiefbauarbeiten mit geschätzten Kosten von 430.000 Euro steht nichts mehr im Wege. Denn im Gegensatz zur Ausschreibung Mitte des Jahres, als sich nur eine Firma für den Auftrag interessierte, wollen nach der neuerlichen Ausschreibung und Submission am Freitag, 9. November, im Rathaus der Stadt Balve, gleich sechs Unternehmen die „Dreikönigsgasse“ ausbauen, und zwar ab Frühjahr 2019.
Im Zuge der Baumaßnahme „Dreikönigsgasse“ erfolgt seitens der Westnetz GmbH eine Erneuerung von Strom-Versorgungsleitungen auf einer Länge von rund 220 Metern. Die Bauausführung erfolgt im Zuge der Kanal- und Straßenbauarbeiten.
Als wir mit Bürgermeister Hubertus Mühling über den Ausbau der „Dreikönigsgasse“ sprachen, zeigte er Verständnis für die Anlieger. „Ich verstehe, dass sie ärgerlich sind, aber gestoppt wird die Maßnahme nicht mehr. Der Rat der Stadt Balve wird in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 im geschlossenen Teil den Auftrag an eine Firma vergeben, die die Dreikönigsgasse bis Ende Herbst ausbauen wird“, macht das Stadtoberhaupt deutlich, dass die Anlieger keine Möglichkeit mehr haben, die Stadt Balve zu stoppen.
Erst wenn der Ausbau erfolgt ist, die Beitragsbescheide bei den Anliegern eingegangen sind, können sie Rechtsmittel einlegen. So sieht es der Fahrplan vor, der den Hauseigentümern überhaupt nicht gefällt, wie sie sagen. Aber ändern können sie nichts mehr, nachdem ihre politische Einflussnahme gescheitert ist.
Die Chronologie und Wut der Anlieger
Jahrelang habe die Stadt Balve die „Dreikönigsgasse“ ihrem Schicksal überlassen, jetzt wolle sie sich die marode Straße auf Kosten der Anlieger vergolden lassen. So der Vorwurf der betroffenen Bürger, die beim Endausbau, der sich auf etwa 430.000 Euro belaufen wird, mit 80 Prozent an der Finanzierung beteiligt sind.
Noch im Juni 2018 schlug sich die UWG-Fraktion Balve auf die Seite der Anlieger. Die Begründung des Fraktions-Vorsitzenden Lorenz Schnadt mit Blick auf die stark angestiegenen Baupreise: „Wir halten diese Beitragssteigerung für die betroffenen Anlieger für nicht mehr vertretbar, da sie mit 80 Prozent den größten Beitrag an der Baumaßnahme leisten müssen. Wir sehen daher in der abermaligen Ausschreibung eine nicht zulässige und nicht vertretbare besondere Härte für die Anlieger.“