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Iserlohn. Die Polizei ist dem Unfallfahrer, der am Montag am Stadtbahnhof eine 81-Jährige angefahren hat, auf den Fersen. Die Ermittlungen laufen. Seinen Führerschein dürfte der Fahrer zunächst einmal los sein.

Die 81-jährige Iserlohnerin hatte gegen 17 Uhr den Fußgängerüberweg am Bahnhofsvorplatz überquert. Ein weißer Kastenwagen bzw. SUV erfasste die Frau, die schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Der Fahrer stoppte einige Meter später, fuhr dann jedoch davon in Richtung Pastorenweg. Mehrere Zeugen nannten verschiedene Varianten eines abgelesenen Kennzeichens.

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Die Polizei ermittelt wegen mehrerer Straftaten: Unfallflucht, eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung gegen die Person am Steuer. Unfallflucht ist selbst ohne Verletzte eine Straftat. Selbst nach Parkremplern müssen Fahrer mit harten Strafen rechnen, wenn sie nachher Gas geben, ohne den Schaden zu regulieren. Der Zettel unter der Windschutzscheibe reicht nicht. Ein Unfallbeteiligter muss die Polizei informieren oder eine angemessene Zeit auf den Geschädigten warten.

Mit der Abgabe des Führerscheins allein wird der Unfallfahrer vom Montag nicht davon kommen. Allein für die Flucht vom Unfallort sieht das Gesetz eine Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren – oder eine entsprechende Geldstrafe – vor. Der Aufruf an mögliche Zeugen, sich bei der Polizei zu melden, gilt weiter.

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