Balve/Arnsberg. (F.A.) Welche Daten gibt es möglicherweise im Bordcomputer des Porsche, der im August 2018 an einem illegalen Autorennen sowie einem Unfall mit Todesfolge kurz vor Beckum beteiligt gewesen sein soll? Am 17. Verhandlungstag im sogenannten „Raser-Prozess“ ging Oberstaatsanwältin Claudia Rosenbaum, die in Vertretung ihres Kollegen, Staatsanwalt Klaus Neulken, am Prozess teilnahm, mit dem Antrag zur Beweisaufnahme in die Offensive.
Ansonsten prägten zahlreiche weitere Anträge der Verteidigung den heutigen Verhandlungstag am Arnsberger Landgericht. Überdies kündigte Rechtsanwalt Cramer an, gegen die ehemalige Lebensgefährtin des Porsche-Fahrers, eine Polizeibeamtin aus Balve, die schon zweimal vor Gericht ausgesagt hatte, ein Strafverfahren wegen Falschaussage einleiten zu wollen.
Hohe Wellen schlugen am 17. Prozesstag die Anträge von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zur Beweisaufnahme, die jetzt vom Vorsitzenden Richter Klaus-Peter Teipel erneut befristet wurde. Er räumte den Verfahrensbeteiligten für Mittwoch, 18. Dezember, eine letzte Möglichkeit ein, noch Beweisanträge an das Gericht zu stellen. Damit solle eine Chance auf Beendigung des Verfahrens geschaffen werden.
Der Verteidiger des Porschefahrers gab vor Gericht eine Erklärung ab, in der er erneut seine Zweifel an der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin des Porsche-Fahrers äußerte, die erst vor eineinhalb Wochen zum zweiten Mal vor Gericht ausgesagt hatte. Rechtsanwalt Cramer beantragte dabei erneut, den Wortlaut der Zeugenaussage ins Protokoll aufzunehmen, um diese durch das Gericht in ihrem Wahrheitsgehalt bewerten zu können.
Schon in der letzten Sitzung hatte die Kammer am Arnsberger Landgericht diesen Antrag des Anwalts dreimal abgelehnt. In der Aussage der Zeugin geht es darum, welche Angaben ihr damaliger Freund, der Porsche-Fahrer, ihr gegenüber zu der von ihm gewählten Strecke gemacht hatte.
In der Verhandlung wurde zudem erneut ein Zeuge befragt. Der Polizist aus Lüdenscheid war bei einem Einsatz einige Tage nach dem Unfall in der Nähe der Unfallstelle von zwei Personen angesprochen worden, die angaben, etwas zum Geschehen beitragen zu können. So sollen die beiden Zeugen, ein Ehepaar, ohne Widerspruch in ihren Aussagen gesagt haben, dass sie an einer Lichtzeichenanlage in der Nähe des Sorpesees beobachten konnten, wie der Fahrers eines Porsches mit einer Faust aus dem geöffneten Fenster in Richtung des Audi-Fahrers gezeigt haben soll. Richter Teipel erinnerte das Gericht daran, dass die exakt zu dieser geschilderten Beobachtung auch vor Gericht befragt Zeugin des Vorfalls, das so nicht gesagt haben wollte.