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Balve. Da aus personenstands- und datenschutzrechtlichen Gründen eine Erfassung der Jubelpaare nicht mehr umfassend möglich ist, bittet die Stadtverwaltung Balve alle Ehepaare, die 2025 ihre standesamtliche

-Goldene Hochzeit (50 Jahre),

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-Diamantene Hochzeit (60 Jahre),

-Eiserne Hochzeit (65 Jahre) oder

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-Gnadenhochzeit (70 Jahre) feiern können,

sich frühzeitig im Rathaus der Stadt Balve (Zimmer 25, Tel. 02375/926-125) zu melden, damit ihnen durch die Stadt Balve zu diesem Ereignis gratuliert werden kann. Die Bekanntgabe kann, im Einvernehmen mit dem Jubelpaar, auch durch Angehörige vorgenommen werden und ist durch die Vorlage der Eheschließungsurkunde (Familienbuch) nachzuweisen.

Wenn keine Gratulation erwünscht wird, ist eine Rückmeldung nicht erforderlich.

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