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Balve. (R.E.) Das ist äußerst peinlich für die Stadt Balve: Nach einem Formfehler bei der Ausschreibung für die stellvertretende Schiedsperson zwingt sie der Direktor des Amtsgerichts Menden, Jung, dazu, das Ausschreibungsverfahren zu wiederholen und das Ergebnis dem politischen Gremium (Stadtrat) zur Entscheidung vorzulegen.

„Die Stadt Balve sucht für eine Amtszeit von zunächst fünf Jahren eine Schiedsperson sowie eine vertretende Schiedsperson“, heißt es heute aus dem Rathaus. Die Eignung für das Schiedsamt richtet sich nach dem Schiedsamtsgesetz und gibt für Bewerberinnen und Bewerbern bestimmte Kriterien vor. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt Schiedsperson kann nicht sein, wer unter Betreuung steht Schiedsperson soll nicht sein:

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Wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Im Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat.
Wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Aufgaben der Schiedsperson sind die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Schiedspersonen sind keine Schiedsrichter und zu einer Entscheidung irgendwelcher Art nicht berufen.

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Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson in und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit.

Zuständig sind die Schiedspersonen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den ordentlichen Gerichten entschieden werden müssen. Dies sind insbesondere die Streitigkeiten, bei denen die Zulässigkeit einer Klage von der vorherigen Durchführung einer außergerichtlichen Streitschlichtung abhängig ist. In erster Linie sind dies vermögensrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz und Schmerzensgeld, Beseitigungen, Beachtung der Hausordnung oder die Wahrung nachbarrechtlicher Belange und die Verletzung der persönlichen Ehre gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich des Schiedsamtes.

Personen, die sich für die Tätigkeit der Schiedsperson oder deren Stellvertretung interessieren, können sich zur Wahl stellen. Erforderlich ist die Wahl durch den Rat der Stadt Balve und eine Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes vor Amtsantritt.

Interessenten können sich bis zum 20. Januar 2020 bei der Stadt Balve – Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Soziales – Widukindplatz 1, 58802 Balve, melden.

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