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Beckum. (R.E.) Der Backhausspeicher, ein uraltes Gebäude in der Beckumer Dorfstraße, weist so erhebliche Schäden auf, dass zur Erhaltung etwa 117.000 Euro investiert werden müssten. Diese Summe kann der Eigentümer jedoch nicht aufbringen, da das Gebäude nicht wirtschaftlich genutzt werden kann.

Vor diesem Hintergrund befasst sich der Rat der Stadt Balve mit der Immobilie und beschließt, dass unter der Voraussetzung der Benehmensherstellung des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe – Denkmalpflege – die auf dem Bruchsteinmauerwerk aufliegende Fachwerkkonstruktion des denkmalgeschützten Gebäudes „Backhausspeicher“ in Beckum abgebrochen werden kann.

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Die Bauordnungsbehörde des Märkischen Kreises, die das Gebäude in der Dorfstraße in Augenschein genommen hat, sieht sich in Anbetracht des baulichen Zustands gezwungen, mittelfristig im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig zu werden. Bis Ende September müsste seitens des Eigentümers gehandelt werden, da ansonsten nur der Abbruch des Gebäudes durch die Bauordnungsbehörde angeordnet werden kann, heißt es aus Lüdenscheid.

Eine denkmalgerechte Sanierung kann der Eigentümer aufgrund des errechneten Sanierungsaufwandes von ca. 117.000 Euro aus finanzieller Sicht nicht durchführen. Infolge der Erkenntnisse aus dem Ortstermin stellte der Eigentümer mit Datum vom 27. Mai 2019 erneut einen denkmalrechtlichen Antrag auf Abtragung des Daches sowie des Fachwerkes. Dieser Antrag liegt dem LWL zur Benehmensherstellung vor.

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„Eine denkmalrechtliche Erlaubnis zum Antrag kann aber nur nach vorheriger Zustimmung des Rats erfolgen. Ich bitte Sie daher, meinem Beschlussvorschlag zu folgen“, so Bürgermeister Hubertus Mühling vor der Ratssitzung am 26. Juni.

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