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Balve. (R.E./e.B.) Seit Dienstag, 28. April, gilt für den Straßenverkehr ein neuer bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog. Dieser sieht deutliche Verschärfungen in der Verfolgung von Verkehrsverstößen vor. Das bedeutet für die Falschparker, dass die Stadt Balve ihnen tiefer in die Tasche greift. Die Bußgelder sind stark erhöht worden, so kostet beispielsweise das Parken auf einer Zick-Zack-Linie nicht mehr 15 sondern 55 Euro.

Neben deutlich höheren Verwarn- und Bußgeldern im fließenden Verkehr, sind auch im ruhenden Verkehr teilweise erhebliche Verschärfungen eingetreten. Hierauf weist das Ordnungsamt der Stadt Balve hin, da die Änderungen vermutlich eher bei den Geschwin-digkeitsverstößen vermutet werden.

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Das Parken auf dem Gehweg wird zukünftig mit 55 Euro (vorher 20 Euro) geahndet. Mit Behinderung erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro und es wird sogar ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Wer auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte parkt und nicht den erforderlichen blauen Parkausweis auslegt, muss nun 55 statt 35 Euro berappen.

Die „Alltagsdelikte“, wie Parken ohne Parkscheibe oder das Überschreiten der Parkzeit, werden grundsätzlich mit 20 statt 10 Euro geahndet. Im Wiederholungsfall, also nach 30 Minuten und 1 bis 3 Stunden, erhöht sich die Verwarnung auf bis zu 40 Euro. Das Parken im Halteverbot kostet zukünftig 25 statt 15 Euro und kann auf bis zu 40 Euro ansteigen. Das Parken auf einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot (Zick-Zack-Linie) wird jetzt mit 55 statt 15 Euro geahndet.

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Der neue Tatbestandskatalog gilt bundesweit. Daher werden die Balver Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich nicht nur in Balve an die Verkehrsregeln zu halten. Die Ahndung der Verstöße richtet sich eben nach diesem Katalog. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsaufsicht haben auf die „Preisgestaltung“ keinen Einfluss.