Stadt Balve. Die Stadt Balve arbeitet derzeit an der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Grundlage der Lärmaktionsplanung sind von dem Landesamt für Verkehr, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) erstellte Lärmkarten. Diese Lärmkarten zeigen Verkehrslärm auf, der an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. KFZ pro Jahr entsteht. Als Hauptverkehrsstraßen sind laut der Lärmkartierung des LANUV NRW die B515 (nördliche Stadtgrenze bis Kreuzung B229 bei Sanssouci) sowie die B229 (Sanssouci bis Mellener Straße) betroffen.
In seiner Sitzung am 20. März hat der Rat der Stadt Balve die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan beschlossen. Diese findet bis einschließlich 10. Mai statt. Während dieser Zeit kann jedermann den Entwurf des Lärmaktionsplans auf den Internetseiten der Stadt Balve unter www.balve.de in der Rubrik Wirtschaft und Bauen – Handlungskonzepte online abrufen. Zusätzlich liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans im Zeitraum im Rathaus der Stadt Balve während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
In der jetzt anlaufenden 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern. Sollten sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf des Lärmaktionsplans überarbeitet.
Stellungnahmen sind schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 13 63, 58797 Balve, oder per Email an s.ohly@balve.de zu senden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt.