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Märkischer Kreis. Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und Bundesjagdgesetz sollten Jägerinnen und Jäger, deren Jagdscheine zum 31. März auslaufen, frühzeitig den Antrag auf Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde stellen.

Die neue Gesetzeslage wirkt sich deutlich auf die Bearbeitungszeit der Anträge aus. Die Untere Jagdbehörde rechnet durchschnittlich mit sechs bis acht Wochen bis zur Verlängerung des Jagdscheins. Eine automatisierte Zuverlässigkeitsabfrage bei der Waffenbehörde ist nach den neuen Sicherheitsbestimmungen nicht mehr möglich. Die Untere Jagdbehörde kann die Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde erst nach Eingang des Verlängerungsantrags beauftragen. Zudem sind Abfragen bei weiteren Stellen erforderlich.  

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Um sicherzustellen, dass die Jagdausübungsberechtigten rechtzeitig zum Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind, sollte daher kurzfristig der Antrag auf Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde gestellt werden.

Durch den erhöhten Aufwand ist es dem Märkische Kreis aktuell nicht möglich, den Antragstellenden eine Empfangsbestätigung zu senden oder Rückfragen zum Bearbeitungsstand zu beantworten. Zudem erfolgt keine schriftliche Erinnerung von Jagdscheininhabern, bei denen der Jagdschein zum 31. März ausläuft.

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Das Antragsformular zur Jagdscheinverlängerung ist auf der Homepage des Märkischen Kreises unter diesem Link zu finden: https://t1p.de/jqfkn beziehungsweise unter www.maerkischer-kreis.de.


Titelfoto: Die Untere Jagdbehörde des Märkischen Kreises weist auf längere Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen hin. Foto: Weinstock/Märkischer Kreis

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