Balve. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist Vogelbrutzeit. Dabei bieten insbesondere Hecken einen optimalen Unterschlupf für die Vögel, aber auch für Säugetiere, Insekten und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß und finden neben einer guten Versteckmöglichkeit auch Nahrung.
Daher schreibt das Bundesnaturgesetz vor, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. In diesem Zeitraum gilt die sogenannte Schonzeit. Damit sollen die Brut- und Niststätten der Tiere geschützt werden. Leichte Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sowie Schnitte zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sind weiterhin erlaubt.