Die Abberufung des Wehrleiters kam dann doch überraschend, für ihn, für die Wehrleute, für die Stadt. Denn die Amtszeit von Frank Busche endete sowieso in diesem Sommer und hätte verlängert werden müssen. Da er schon kurz nach seiner Entlassung aus dem städtischen Dienst mitteilte, dass er nicht mehr zur Verfügung stehe, stellt sich die Frage: „Musste das sein?“
Man kennt die genauen Hintergründe der fristlosen Entlassung ohne vorherige Abmahnung nicht. Es müssen schon sehr schwerwiegende sein, die diese schwerste Strafmaßnahme zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Leider wird da von beiden Seiten nicht mit offenen Karten gespielt, sodass Spekulationen Tor und Tür geöffnet sind, die letztendlich beiden Parteien nicht dienlich sein werden.
Und was hat den Rat der Stadt Balve dazu bewogen, den Wehrleiter einen Monat vor seinem regulären Ausscheiden abzuberufen? In einem Gerichtsurteil zu einer Abberufung heißt es dazu: „Die Entlassung eines Wehrführers aus seinem Amt stellt einen Verwaltungsakt dar, für deren Erlass alleine die Gemeinde zuständig ist. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund kann dabei nur ein im Innenverhältnis zwischen dem Wehrführer und dem Dienstherrn liegender Umstand sein.“
Ist die Nichtabrechnung von Einsatzkosten und das Verschludern von Brandschauen, wie von einer heimischen Zeitung recherchiert, tatsächlich der wahre Grund, der das Vertrauensverhältnis derart erschüttert hat? Zumal man sich dann auch fragen müsste: trägt der zuständige Fachbereichsleiter, der über Jahre diesen Missstand nicht gesehen hat, nicht ebenso eine Schuld. Oder steckt mehr dahinter? Der Fall lässt noch viele Fragen offen. Roland Krahl
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