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Balve/Neuenrade/Sundern. Neue Fördermöglichkeit für Kleinprojekte bis zu einem Gesamtwert von 20.000 €. Auch 2024 haben LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, über den GAK-Sonderrahmenplan zusätzliche Fördergelder für sogenannte „Kleinprojekte“ in der Region zur Verfügung zu stellen. Jetzt sind Ihre Ideen zur Entwicklung unserer Region gefragt!

Die LAG LEADERsein! startet ab sofort ihren Projektaufruf für die Beantragung der Fördermittel für 2024. Über diese attraktive Fördermöglichkeit haben Projektträger von Kleinprojekten die Möglichkeit eine Förderung von voraussichtlich bis zu 80 % für ihre Maßnahme zu erhalten.

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Wer kann einen Förderantrag stellen? Alle privaten Organisationen wie Vereine oder Unternehmen und öffentliche Institutionen (also auch Kommunen) wie auch Privatpersonen können einen Projektantrag stellen.

Was genau kann gefördert werden? Bevorzugt investive Maßnahmen und Anschaffungen, die innerhalb des laufenden Jahres umgesetzt werden können und der nachhaltigen Entwicklung der Bürgerregion am Sorpesee dienen. Dazu gehören auch Projekte, die den Digitalisierungsprozess sowie den Klima- und Naturschutzvorantreiben. Auch kulturelle Veranstaltungen und die Erstellung von Konzepten können gefördert werden. Wichtig ist es, dass die Vorhaben inhaltlich in die Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategie passen. Dazu gehört die Beachtung der vier Handlungsfelder: JUNGsein, KLIMAKLUGsein, ZUSAMMENsein und BEWEGTsein.

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In den vergangenen vier Jahren wurden bereits 79 Kleinprojekte in der „Bürgerregion am Sorpesee“erfolgreich realisiert. Dazu gehörten zum Beispiel die Gestaltung eines Kindermusicals, neue Treffpunkte für Jung und Alt, eine Dorfapp zur Verbesserung der Kommunikation und Informationsbereitstellung oder auch Trekkingplattformen zum Übernachten in der Natur.

Wie sieht die finanzielle Ausstattung aus? Ein Kleinprojekt darf die Gesamtsumme von 20.000 € (brutto) nicht überschreiten. Der Fördersatz beträgt voraussichtlich bis zu 80 %, der verbleibende Eigenanteil liegt bei dem Projektträger. Es gilt das Erstattungsprinzip.

Sie haben eine Projektidee? Dann reichen Sie diese mit dem dazugehörigen Kostenplan bis zum 31. März 2024 beim Regionalmanagement ein. Nähere Informationen zu dem Förderprogramm sowie alle wichtigen Informationen finden Sie unter www.leader-sein.de/aktuell. Bei Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung.

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