Neuenrade. Nach dem Cyberangriff auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT Ende Oktober 2023 konnte die Stadt Neuenrade seit dem 1. November 2023 fällige Abgaben (Grundbesitzabgaben, Übermittagbetreuung Kitas etc.) nicht per elektronischem Lastschriftverfahren einziehen. Seit einigen Wochen steht die Finanzsoftware wieder zur Verfügung. Daher konnten im Januar die Steuerbescheide 2024 für Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer und Hundesteuer erzeugt werden. Die Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheide wurden im Januar versandt. Die Zustellung der Grundbesitzabgabenbescheide erfolgt in diesen Tagen.
Sofern die Abgabenpflichtigen der Stadt Neuenrade ein SEPA-Lastschriftmandat für den maschinellen Einzug der Abgaben erteilt haben, sind folgende Abbuchungstermine vorgesehen: 15. Februar Abbuchung der am 15.11.2023 fälligen Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer und Hundesteuer. Bereits vorgenommene Zahlungen (Dauerauftrag oder Einzelüberweisung) werden berücksichtigt.
Abbuchung der am 15. Februar fälligen Gewerbesteuer und Hundesteuer (1. Haupthebetermin 2024) am 15. März. Abbuchung der Grundbesitzabgaben (1. Haupthebetermin 2024) einschließlich der Abrechnung für Wasser und Kanal 2023.
Im weiteren Verlauf des Jahres gelten die auf den Steuerbescheiden angedruckten Fälligkeitstermine 2024, teilt die Stadtverwaltung Neuenrade mit.