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Balve. Der Rat der Stadt Balve hat eine neue Satzung für die Feuerwehr-Einsätze beschlossen. Darin werden auch die Kosten geregelt, die in Zukunft derjenige zahlen muss, der eine Leistung der Feuerwehr in Anspruch nimmt, etwa bei Brandsicherheitswachen.

Gab es bisher für diesen Bereich pauschale finanzielle Abgeltungen, regelt das jetzt explizit eine eigene Kostenersatz- und Entgeltsatzung. Bisher kostete eine Brandsicherheitswache bei einer Veranstaltung bis vier Stunden und dreiköpfigem Personal pauschal 120 Euro. In Zukunft wird dies nahezu dreimal so viel sein. Bei vier Stunden Dienst bei einer Veranstaltung wird dann jeder Feuerwehrmann einzeln pro Stunde mit einem Satz von 21,18 Euro abgerechnet. Das sind demnach vergleichbar 326,16 Euro. Hinzu kommt noch ein Fahrzeug für den Transport in Höhe von 43,26 Euro die Stunde (bisher 20 Euro pauschal). Noch einmal 173,04 Euro – insgesamt also fast 500 Euro, gegenüber 160 Euro bisher.

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Kostentarif der Feuerwehr

Personal

Je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade = 27,18 € / Stunde

 

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Fahrzeuge

Kommandowagen (KdoW), Einsatzleitwagen (ELW), Mannschaftstransport – Fahrzeug (MTF) = 43,26 € / Stunde

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF), Löschfahrzeug (LF), Tanklöschfahrzeug (TLF), Mittleres Löschfahrzeug (MLF), Schlauchwagen für den Katastrophenschutz (SW KatS) = 81,89 € / Stunde

Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) = 103,72 € / Stunde

Gerätewagen (GW), Drehleiter mit Korb (DLK) = 116,16 € / Stunde

 

Sachkosten

z. B. Schaummittel, Ölbindemittel = in voller Höhe zum jeweiligen Tagespreis

Ein weiterer Vergleich: bei einer Einsatzdauer von 7 Stunden musste der Veranstalter bisher für Fahrzeug und 3 Personen 260 Euro bezahlen. Nach der neuen Satzung beläuft sich das dann auf 873,60 Euro. Also auch in diesem Breich eine deutliche Erhöhung, mit der die Veranstalter, etwa in der Balver Höhle, rechnen und planen müssen.

Dieser nunmehr aufgestellte Kostentarif gilt aber nicht nur für die Brandwachen, sondern auch alle anderen technischen Hilfeleistungen der Feuerwehr. In der Regel bekommt davon, etwa bei einem Unfall, der Empfänger einer Hilfeleistung nichts mit, da direkt mit den Versicherungen abgerechnet wird.

Aus diesen Gebühreneinnahmen werden aber auch die Verdienstausfälle der freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männer bezahlt. Doch auch dafür gibt es klare Höchstgrenzen sowohl für die Höhe der Stundensätze wie auch die Dauer des Einsatzes, für die Verdienstausfall gezahlt wird. Neu ist auch, dass eine überörtliche Hilfe, also wenn eine Nachbar-Feuerwehr um Unterstützung bittet, diese grundsätzlich unentgeltlich erfolgt. Sachaufwendungen werden allerdings abgerechnet.   kr

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