Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes sind für das Kindergartenjahr 2023/24 insgesamt 3.520 Plätze geplant. Davon werden 683 Plätze für U3 Kinder und 2.837 Plätze für Ü3 Kinder bereitgestellt. Die Zahl der integrativen Betreuungen liegt voraussichtlich bei 111.
In der Kindertagespflege sind bis zu 120 Kindertagespflegepersonen eingesetzt. Insgesamt können dadurch bis zu 320 weitere U3 Plätze und bis zu 20 weitere Ü3 Plätze zur Verfügung gestellt werden. Bei der Kindertagespflege sind keine Kinder mit Behinderung eingeplant.
Mit den 683 U3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und den 320 U3 Plätzen im Bereich der Kindertagespflege wird die Versorgungsquote von 34,2 Prozent für unter 3-jährige im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes erzielt. Darunter sind Kommunen, die bereits über eine Versorgungsquote von 45 Prozent verfügen, allerdings auch Städte und Gemeinden, die noch keine 30 Prozent erreicht haben.
Das Kreisjugendamt geht davon aus, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in den nächsten Jahren weiterhin zunehmen wird. Im U3 Bereich steigt die Nachfrage sowohl an U3, als auch an U2 Betreuungsplätzen.
Kreis fördert Ausbau von Betreuungsplätzen
Um den Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege voranzutreiben, beschloss der Jugendhilfeausschuss, das 2019 aufgelegte Förderprogramm des Kreises bis 2030 zu verlängern und zu erweitern. Ziel der ersten Ausbaustufe war es 2019, bis 2025 eine U3-Versorgungsquote von 35 Prozent zu erreichen. Dafür wurden bis zu 12,7 Millionen Euro über einen Zeitraum von sechs Jahren zur Verfügung gestellt.
In der zweiten Ausbaustufe strebt das Kreisjugendamt nun eine U3 Versorgungsquote von 40 Prozent bis 2030 an. Bei gleichbleibender oder leicht sinkender Geburtenziffer werden bis dahin bis zu weitere 17 Gruppen im Zuständigkeitsbereich benötigt. Darüber hinaus besteht in einigen Kommunen ebenfalls der Bedarf an Ü3 Betreuungsplätzen.
Soweit für den bedarfsgerechten Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege keine Bundes- und/oder Landesmittel bewilligt werden, will der Märkische Kreis einspringen. Gefördert werden sollen zum einen Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, die der Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze beziehungsweise der Sicherstellung vorhandener Platzkapazität für Kinder bis zum Schuleintritt dienen. Auch ein erhöhter Mietzuschuss soll ermöglicht werden sowie weiterhin der Betrieb von trägerbasierten Großtagespflegestellen. Für Projekte, die nach dem 1. August dieses Jahres umgesetzt werden, ist zum Ausgleich der Belastungen eine vorübergehende Mietförderung in Höhe von bis zu 15 Euro pro Quadratmeter vorgesehen. Nach derzeitigem Stand würden hiervon sechs Einrichtungen profitieren, die in Planung sind und die frühestens zum Kindergartenjahr 2024/25 an den Start gehen könnten.
Die Neufassung der Förderrichtlinien trägt dem Trend Rechnung, dass die Träger der Jugendhilfe in den vergangenen Jahren keine Investivmittel für Baumaßnahmen genutzt haben. Dafür sind Investoren in die Finanzierung eingestiegen und haben die Einrichtungen errichtet. Sie profitieren von der Mietförderung des Landes und der Bezuschussung durch den Märkischen Kreis. In den zurückliegenden drei Kindergartenjahren sind insgesamt rund 694.000 Euro für die Mietförderung und die Einrichtung von trägerbasierten Großtagespflegen aufgewendet worden. Zudem ermöglicht das neue Programm dem Kreis nun bei einem Trägerwechsel mit Übernahme einer Bestandseinrichtung ohne jegliche Ausstattung oder bei einem Trägerwechsel mit Umzug in ein neues, noch nicht hergerichtetes und nicht eingerichtetes Gebäude, flexibel zu reagieren.
Mit den Kommunen und Investoren wird das Kreisjugendamt weiterhin intensive Gespräche führen, um den Ausbau voranzutreiben, aber auch um vorhandene Plätze zu erhalten. Die Verteuerung der Baustoffe und Lieferengpässe führen allerdings aktuell dazu, dass Investoren die geplante Fertigstellung und den Mietpreis in Höhe der Förderung nicht sicherstellen können.
Trägerwechsel bei Arche Noah in Balve
Ab dem kommenden Kindergartenjahr 2023/24 übernimmt das Diakonische Werk im Evangelischen Kirchenkreis Iserlohn die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ in Balve. Dem stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu. Als Gründe für den Ausstieg der Kirchengemeinde Balve, in deren Trägerschaft sich die Einrichtung seit 1992 befand, wurden die finanziellen Belastung und steigender fachlich-organisatorischer Anforderung beim Betrieb der Kindertageseinrichtung genannt. Mit der Übernahme der Trägerschaft durch das Diakonische Werk im Evangelischen Kirchenkreis ist sichergestellt, dass alle Arbeitsplätze erhalten bleiben und die Arbeitsverträge für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung unverändert gelten. Die Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ kann unverändert ihren Betrieb in den vorhandenen Räumlichkeiten fortsetzen. Das Gebäude wird dem neuen Träger auf Mietbasis zur Verfügung gestellt.