Stadt Balve. Die Grundsteuer hat im vergangenen Monat für einigen Unmut in der Stadt Balve gesorgt. Insgesamt wurden rund 4500 Bescheide verschickt. Wie der Kämmerer Ralf Runte (Foto) in der letzten Ratssitzung mitteilte, gab es 90 Widersprüche.
Krux bei der Sache ist, dass die Widersprüche, die den Grundlagenbescheid des Finanzamtes betreffen, nicht berücksichtigt werden können. Kämmerer Ralf Runter erklärt auf Nachfrage der HÖNNE-ZEITUNG: „Die Stadt Balve hat lediglich einen Folgebescheid erlassen.“ Der richtet sich nach den Richtwerten, die das Finanzamt, für die Stadt Balve in den meisten Fällen in Iserlohn, aufgrund der von den Eigentümern gemachten Angaben ermittelt hat.
Über diesen Grundlagenbescheid hat jeder Grundbesitzer vor gut 12 bis 15 Monaten eine Nachricht vom Finanzamt erhalten. Wer diesen ungeprüft in die Ecke gelegt hat, hat die vierwöchige Einspruchsfrist verpasst.
Das Dilemma dabei ist, dass nun eine Änderung schwerlich möglich ist, es sei denn, es sind grundlegende Eingabefehler passiert. Das wäre der Fall, wenn die Quadratmeterzahl oder etwa anstatt drei Wohnungen vier angegeben sind. In diesem Fall ist eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung auch jetzt noch möglich.
„In den meisten Fällen werden wir die Widersprüche zurückweisen, es sie denn, sie befassen sich mit dem Hebesatz“, so Runte weiter. In diesem Fall ist tatsächlich die Stadt Balve verantwortlich. Da müssen dann die Einspruchs-Begründung genauestens geprüft werden.
Allerdings, winkt Runte ab, werde diese Prüfung nur ergeben, dass die Hebe­satzanhebung korrekt war. Denn bei der Grundsteuer handelt es sich um ein allgemeines Deckungsmittel einer Stadt. Mit anderen Worten: fehlt Geld im Stadthaushalt, gehen die Grundsteuern hoch.
In diesem Fall handelte es sich ja nicht einmal um eine Anhebung des Hebe­satzes, der zwar von 675 Prozent auf 950 Prozent kletterte, aber nur deshalb, weil der Messbetrag sank.
Vor der Anhebung betrug das Grundsteuer-Aufkommen rund 2,8 Millionen Euro, nach der Anhebung aber ebenfalls. Also unter dem Strich keine Anhebung. Von daher kein Grund für einen Widerspruch.
Anders verhält es sich dagegen bei den Einsprüchen gegen den Grundlagenbescheid. Wer da aufgepasst hat und nach Zustellung innerhalb der Frist Einspruch erhoben hat, kann bei einer Korrektur durch das Finanzamt mit einer entsprechenden Anpassung rechnen.
„Wir bekommen regelmäßig per Datenträgeraustausch die neuesten Daten“, so Runte. In der Regel werden die Fälle sofort bearbeitet und der Grundsteuerbetrag wird entsprechend mit einem neuen Bescheid angepasst.
Doch zurzeit kann dieses Verfahren etwas dauern. „Während andere Kommunen aufgestockt haben, haben wir leider im Moment ein Personalproblem.“ So verließ eine erfahrene Dame das Amt und ein weiterer Mitarbeiter werde innerbetrieblich eine andere Aufgabe übernehmen. „Daher kann es etwas länger dauern“, bittet der Kämmerer um Verständnis.
Wie viele Einsprüche in Iserlohn aus der Stadt Balve liegen, kann Ralf Runte nur schätzen. 500 bis 600 dürften es sein. Und da beginnt das nächste Problem. Wird ein Großteil der Einsprüche positiv beschieden, könnte schnell ein finanzielles Loch entstehen.
Doch auch dafür sieht der Kämmerer Licht am Ende des Tunnels. „Wir haben in Balve seit zwei, drei Jahren den Fall, dass viele bebaute Grundstücke noch als unbebaut beim Finanzamt geführt werden. Dementsprechend ist mit Nachzahlungen zu rechnen“, so der Kämmerer weiter. Diese könnten dann das finanzielle Loch stopfen, wenn denn die Mitarbeiter des Finanzamtes die Zeit dafür finden.
Und eine weitere Quelle tue sich auf. „Rund 40 Prozent derer, die einen Bescheid bekommen haben, zahlen weniger“, sagte der Kämmerer in der Ratssitzung. Gemeint sind dabei allerdings Summen ab 1 Cent. Trotzdem: „Verständlich, dass diese sich nicht melden, wenn etwas nicht stimmen sollte.“
Doch alle seien nicht so, erzählt Runte weiter. So wäre ein Mann in die Kämmerei gekommen, der mitteilte, dass sein Bescheid wohl nicht richtig sei. Er hatte einen Messbetrag von sage und schreibe 5 Euro. Das stimmte natürlich nicht, der Betrag wurde vom Finanzamt korrigiert und die Stadt schickte ihm einen neuen Bescheid.
Nun gelte es, diejenigen aufzuspüren, bei denen es eventuell ähnlich gelaufen sei. „Ob und wann dann das Finanzamt tätig wird, ist natürlich ungewiss“, so Runte abschließend. Doch diese Steuerschuld kann auch in den kommenden Jahren noch nachgefordert werden, sodass am Ende wieder alles passend sein wird.   kr

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