Stadt Balve. Die Grundsteuerreform beschäftigt die Gemüter der Balver immer noch. Wir erinnern uns: Die Grundsteuer musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 reformiert werden. Das Gebot der sogenannten Aufkommensneutralität sollte dafür Sorge tragen, dass die Kommunen die Reform nicht für eine verdeckte Steuererhöhung nutzen.
Hebesatz 950 Punkte
Bereits 2023 hatte die Stadt Balve den Hebe­satz angepasst, musste ihn nun aber überraschend wiederum von 675 Punkten auf 950 Punkte erhöhen, da die Kommune ansonsten aufgrund der Reform bei gleichbleibenden Hebesätzen enorme Steuerverluste zu befürchten hatte.
Mittlerweile sind alle Grundsteuerbescheide raus, und Kämmerer Ralf Runte konnte der Bitte der HÖNNE-ZEITUNG nachkommen und einen genaueren Blick in das Zahlenwerk gewähren, anhand derer sich jeder Bürger ein Bild davon machen kann, ob sein Gefühl in Bezug auf die neuen Grundsteuerbeträge sich auch mit der Wirklichkeit deckt. Am stärksten betroffen von einer Steigerung sind ganz eindeutig unbebaute Grundstücke. Die Beträge hierfür haben sich im Durchschnitt von 129 Euro auf 278 Euro mehr als verdoppelt (+115,5 %), gefolgt von sonstigen bebauten Grundstücken (+80,27 %). Einfamilienhäuser sind moderat gestiegen (+17,5 %), was aufs Jahr gerechnet im Durchschnitt etwa 91 Euro ausmacht. Mietwohngrundstücke liegen bei +37,71 %. Kaum betroffen sind Zweifamilienhäuser (+1,82 %) und Wohnungseigentum (1,51 %). Von der Reform der Grundsteuer profitieren vor allem Teileigentum (-46,3 %) und Geschäftsgrundstücke, die im Durchschnitt von 3.065 Euro auf 2.135 Euro um 30,34% fallen. Gemischt genutzte Grundstücke fallen von 1.080 Euro auf 853 Euro um 21,02 %.
Aufgrund der neuen Berechnung des Messbetrages, der letztlich in Kombination mit dem Hebesatz zur zu bezahlenden Steuerschuld führt, sind diese fast durchweg stark gefallen. Lediglich unbebaute Grundstücke (+47,83 %) und sonstige bebaute Grundstücke (+17,39 %) weisen einen höheren Messbetrag als noch 2024 auf, was auch die hohen Anstiege in diesem Bereich erklärt.
Am gesamten Steueraufkommen von 2,79 Millionen Euro, machen die unbebauten Grundstücke vormals etwa 2,22 % aus, heute sind es 4,61 %. Die Einfamilienhäuser, die vorher etwa 34,35 % des Gesamtaufkommens getragen haben, liegen nun bei 39,94 %.
Insgesamt kann man sagen, dass es innerhalb des Gesamtsteueraufkommens zu einer Verschiebung zu Ungunsten der wohnbebauten Flächen gekommen ist. Trugen diese vor der Reform noch 70,88 % zum Steueraufkommen bei, liegen sie nun bei 76,62 % gegenüber den nicht-wohnbebauten Flächen.
Kämmerer Ralf Runte erklärt, dass es sich bei den genannten Werten nur um Mittelwerte handelt. Im Einzelfall könne sich die Veränderung auch sehr drastisch in die eine wie in die andere Richtung auswirken. „Durch diese Konstellation (neuer Messbetrag multipliziert mit dem neuen Hebesatz) werden in rund 60 % der Grundsteuerfälle die letztendlich zu zahlende Grundsteuer gegenüber dem Jahr 2024 ansteigen, folglich in rund 40% der Fälle gegenüber 2024 sinken.“ DP

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(In der Printversion dieses Artikels hieß es irrtümlich, die Stadt Balve habe den Hebesatz auf 900 Punkte angehoben. Richtig sind 950 Punkte. Wir haben diesen Irrtum korrigiert und bitten dies zu entschuldigen. Die Redaktion.)