Anzeige

Meinerzhagen. Polizeibeamte wurden Sonntag, gegen 1.30 Uhr, zu einem Imbiss an der Volmestraße gerufen. Einsatzanlass waren Angaben zu einer Gruppe verdächtiger Jugendlicher. Zeugen gaben an, dass sie dort gegen die Scheiben des Imbiss schlagen und sich auf dem Parkplatz auf andere PKW erbrechen sollen.

Vor Ort trafen die Beamten auf sechs junge Männer im Alter zwischen 20 und 23 Jahren. Den Beamten begegneten die größtenteils alkoholisierten Männer überwiegend unkooperativ und respektlos. Während der Personenkontrolle bemerkten die Polizisten, wie sie von einem 20-jährigen Meinerzhagener gefilmt wurden. Die mehrfache Aufforderung dies zu unterlassen ignorierte der Mann, filmte weiter und versendete die Aufnahmen für die Beamten erkennbar über einen Messengerdienst.

Anzeige

Da dies ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz darstellt, wollten die Beamten das Handy sicherstellen. Trotz Erläuterung der rechtlichen Situation und Androhung von Zwangsmaßnahmen verweigerte er weiterhin die Herausgabe. Als die Beamten das Mobiltelefon zwangsweise an sich nehmen wollten, leistete der 20-Jährige Widerstand, in dem er u.a. nach den Beamten trat und sich gegen die Fesselung massiv sperrte. Er wurde in Gewahrsam genommen und verbrachte den Rest der Nacht im Polizeigewahrsam.

Während der Ingewahrsamnahme wurde er leicht verletzt. Das Handy wurde beschlagnahmt. Alle übrigen Männer erhielten einen Platzverweis, denen ein weiterer 20-jähriger Meinerzhagener nicht nachkam. Auch er musste in Gewahrsam genommen werden, um den Platzverweis durchzusetzen.

Anzeige

Das Filmen von Polizeibeamten oder sonstigen Einsatzkräften stellt regelmäßig ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Zusätzlich zu dem genannten Verstoß erwartet den Meinerzhagener nun ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

 

Anzeige