In Beckum wurde bereits im Bereich der Schule eine Tempo-30-Zone eingerichtet.  Archivfoto

Balve. Der Ausschuss Umwelt, Stadtentwicklung, Bau (USB) hatte sich in seiner heutigen Sitzung mit einer Verwaltungsvorlage zum Thema Höchstgeschwindigkeiten bei den Ortsdurchfahrten zu beschäftigen. 

Der Bundesrat hat am 21. März vergangenen Jahres die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegte Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen. Mit der Novelle erhielten die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, künftig einfacher als bisher Tempo 30, etwa entlang hochfrequentierter Schulwege, einzurichten.

In dem Zusammenhang kamen auch Fragen aus der Bevölkerung insbesondere zu den Ortsdurchfahrten Balve und Volkringhausen und eine Unterschriftenliste zur Orts-
durchfahrt Langenholthausen. Darüber hinaus wird im Lärmaktionsplan der Stadt Balve die Empfehlung für Hauptverkehrsstraßen ausgegeben, zu prüfen, ob die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Wohngebäuden möglich ist.

„Da die Stadt Balve keine Verkehrsbehörde ist und nicht nur Gemeindestraßen betroffen sind, sind hier weitere Behörden und Straßenbaulastträger involviert. Vor diesen Hintergründen ist es sinnvoll, in Absprache mit Verkehrsbehörde, Straßenbaulastträgern und ggf. weiteren Stellen, zunächst zu prüfen, in welchen Bereichen die Einrichtung von Tempo 30 sinnvoll und rechtlich möglich ist“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Ausschussmitglied Matthias Jedowski regte aber an, nicht das Füllhorn auszuschütten und überall zu versuchen, Tempo 30 einzuführen. „Das hat die Stadt Sundern gemacht und dafür harsche Kritik, selbst von den Anliegern, erhalten“, meinte er und schlug stattdessen vor, erst einmal nur drei Ortsteile, nämlich Balve, Langenholthausen und Volkringhausen einer Prüfung zu unterziehen.

Seit einiger Zeit gibt es bereits in Beckum auf der B229 eine Tempo-30-Regulierung, die vor der Entscheidung durch den Bundesrat so hätte gar nicht stattfinden können. Diese Einrichtung der 30-er Zone befeuerte die Forderung in anderen Stadtteilen zusätzlich.

Der Ausschuss schlägt daher dem Rat der Stadt Balve einstimmig vor, dass die Verwaltung mit der Prüfung, in welchen Bereichen die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 sinnvoll und rechtlich zulässig ist für die Ortsdurchfahrten Balve, Volkringhausen und Langenholthausen anzugehen.