Wo gebaut, saniert oder abgerissen wird, fallen Abfälle an. Diese Baureststoffe, die noch häufig auf Deponien abgelagert werden, bergen enormes Recyclingpotenzial. Hiermit können große Mengen an Material- und Energieressourcen gespart werden. Wer plant, bei einer Baumaßnahme Recyclingbaustoffe zu verwenden, muss sich jetzt aber auf neue gesetzliche Vorgaben einstellen. Seit 1. August 2023 gilt bundesweit die Ersatzbaustoffverordnung, mit der sich eine Vielzahl der bisherigen Regelungen ändern. Auf was sich kommunale, gewerbliche und private Bauherren einstellen müssen, weist der Märkische Kreis jetzt in einem Merkblatt hin.
Die neue Verordnung hat zum Ziel, dass viel mehr Bauabfall recycelt wird als bislang. Es sollen herkömmliche Baustoffe ersetzt werden, um natürliche Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen. Da die Recyclingbaustoffe häufig im Straßen- und Erdbau zum Einsatz kommen, soll aber gleichzeitig sichergestellt werden, dass hiervon keine Gefahr für den Boden und das Grundwasser ausgeht. Deshalb legt die Verordnung hohe Qualitätsanforderungen an Recyclingmaterialien fest und schreibt vor, wie und wo diese zum Einsatz kommen dürfen. Damit müssen die neuen Vorgaben zum einen von den Recyclingbaustoffherstellern beachtet werden, zum anderen aber auch von den Nutzern, die diese Materialien einbauen wollen.
Durch eine Güteüberwachung beim Hersteller soll sichergestellt werden, dass die Recycling-Baustoffe eine möglichst gleichbleibende Qualität aufweisen. Für das Aufbereitungsverfahren gibt es dann genau definierte Grenzwerte für unterschiedliche Qualitätsstufen bzw. sogenannte Materialklassen. Durch die Qualitätskontrolle des Recyclingmaterials soll sichergestellt werden, dass bei der späteren Verwendung keine Schadstoffe in das Grundwasser oder den Boden gelangen. Von der Materialklasse ist abhängig, wo der Ersatzbaustoff zum Einsatz kommen darf.
„Beispielweise ist am Einbauort im Vorfeld abzuklären, ob der Ersatzbaustoff einen ausreichenden Abstand zum Grundwasser einhält, damit sichergestellt ist, dass keine Schadstoffe in das Grundwasser gelangen können. Es gibt aber auch sehr sensible Bereiche, dort darf überhaupt kein recycelter Baustoff verwendet werden. Hier ist der Bauherr in der gesetzlichen Prüfpflicht, sich im Vorfeld einen genauen Überblick über die Umweltbedingungen vor Ort zu verschaffen, denn diese sind das entscheidende Kriterium“, so Mandy Pelka, Leiterin der unteren Boden- und Abfallbehörde des Märkischen Kreises.
Zu klären ist beispielsweise, ob der Einbau innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzbereiches erfolgt. Informationen über die örtlichen Wasserschutzgebiete und Wasserschutzzonen sind relativ einfach über das Geodatenportal des Märkischen Kreises abzurufen. In einem Baugrundgutachten kann in vielen Fällen der Grundwasserstand und die Bodenart abgeklärt werden. Behördenleiterin Pelka empfiehlt, diese Umweltbedingungen schon sehr frühzeitig in der Planungsphase abzuklären.
Bauherren sollten sich schnellstmöglich mit der neuen Rechtslage vertraut machen, wenn sie planen, Recyclingmaterial zu verwenden. Der Anwendungsbereich gilt jedoch nicht für den klassischen Hochbau, sondern für sogenannte technische Bauwerke. Das sind Straßen, Schienenverkehrswege, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwälle sowie befestigte Flächen. „Es ist allerdings nicht so, dass sich die Vorgaben nur auf gewerbliche oder kommunale Bauvorhaben beziehen, denn auch ein privater Häuslebauer muss die Verordnung beachten. Das gilt beispielsweise dann, wenn für den Bau einer Zuwegung oder eines Stellplatzes Recyclingschotter verwendet werden soll. Da die neuen Regeln sehr komplex sind, stellt die Kreisverwaltung ein Merkblatt bereit, dass einen Einstieg in das Thema ermöglicht“, so Mandy Pelka, Leiterin der unteren Boden- und Abfallbehörde des Märkischen Kreises. pmk
Titelfoto: Wer jetzt plant, bei einer Baumaßnahme Recyclingbaustoffe zu verwenden, hat die Vorgaben der neuen die Ersatzbaustoffverordnung zu beachten. Die Umweltbehörde des Märkischen Kreises hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht. Foto Guido Bartsch