Stadt Balve. Die auf öffentliche Verkehrsflächen hineinragenden Anpflanzungen von Grundstückseigentümern sorgen für eine massive Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Die Stadtverwaltung appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden.
Ansprechend gestaltete Vorgärten und Anpflanzungen beleben und verschönern das Stadtbild und tragen gleichermaßen zur Verbesserung der Lebensräume von Mensch und Tier bei. Oft wächst dieser Bewuchs aber in den öffentlichen Straßenraum hinein und führt zu erheblichen Gefahrensituationen im Straßenverkehr!
Da der Stadtverwaltung regelmäßig derartige Situationen gemeldet werden, erinnert sie an die Bürger- und Anliegerpflicht und bittet darum, Hecken, Sträucher und ähnliche Bepflanzungen mindestens bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, um die öffentliche Sicherheit wiederherzustellen.
Unter anderem ergeben sich zurzeit folgende Gefahren:
Dementsprechend ist zu kontrollieren, ob der Bewuchs auf dem eigenen Grundstück in den Straßenbereich hineinragt. Die erforderlichen Rückschnitte sind vorzunehmen. Es ist auch zu prüfen, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist.
Beim Zurückschneiden ist das sogenannte Lichtraumprofil zu beachten: Der Rückschnitt im Bereich von Geh- und Radwegen muss in einer lichten Höhe von mindestens 2,5 Metern bündig zur Grundstücksgrenze erfolgen, die Fahrbahn muss bis zu einer lichten Höhe von 4,5 Metern von jeglichem Überhang frei sein.
Der Rückschnitt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist übrigens ganzjährig zulässig – im Gegensatz zu umfangreichen nicht notwendigen Schnittarbeiten, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten sind. Auf Tiere, die sich in den Hecken und Bäumen eingenistet haben, sollte allerdings selbstverständlich trotzdem Rücksicht genommen werden.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Herr Perschke unter der Rufnummer 02375/ 926-180 zur Verfügung, teilt die Stadtverwaltung mit.



