Hemer. Die Polizei erwischte am Donnerstagmorgen einen Zwölfjährigen auf einem E-Scooter. Der Junge fiel auf, weil er im verkehrsberuhigten Bereich auf dem Gehweg deutlich schneller als die erlaubte Schrittgeschwindigkeit fuhr. Als die Beamten genauer hinschauten, bemerkten sie, dass kein Versicherungskennzeichen an dem E-Scooter hing.
Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren gegen ihn und seine Eltern ein wegen Verstößen gegen Pflichtversicherungsgesetz und Straßenverkehrsordnung.
Angesichts rapide steigender Unfallzahlen mit E-Scootern weist die Polizei darauf hin, dass E-Scooter kein Kinderspielzeug sind. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre und die Scooter müssen versichert sein. Unabhängig davon gelten die üblichen Verkehrsregeln, mit denen sich die Fahrer solcher Fahrzeuge vertraut machen sollten.



