Dortmund/Werdohl. Gestern Morgen (25. Oktober) kontrollierten Bundespolizisten am Dortmunder Flughafen eine Frau. Diese wurde gleich zweimal per Haftbefehl gesucht. Ihre Cousine in Werdohl bewahrte sie schlussendlich vor dem Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt.
Gegen 9 Uhr wurde eine 38-Jährige bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus London vorstellig. Die Frau händigte den Beamten ihren bulgarischen Reisepass aus. Recherchen ergaben, dass die Staatsanwaltschaften Bochum und Dortmund nach der Frau suchten. Das Amtsgericht Witten verurteilte die bulgarische Staatsbürgerin im März 2019 rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro. Das Amtsgericht Dortmund hatte im März 2021 das Urteil wegen Diebstahls und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gefällt und verhing eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro.
Da die Gesuchte in der Vergangenheit nur einen Teil die Geldstrafe beglichen und sich der ergangenen Haftantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde sie zur Fahndung ausgeschrieben. Nach ihrer Festnahme kontaktierte die Verurteilte ihre Cousine, welche die geforderte Gesamtsumme (inkl. Verfahrenskosten) in Höhe von 1.780 Euro wenig später bei der Polizeiwache in Werdohl bezahlte. So verhinderte sie in letzter Sekunde die 144-tägige Haftstrafe.