Balve. (R.E.) Die Stadt Balve, die darauf verzichtet hat, das Drostenhaus zu kaufen – und somit auch etliche Parkplätze auf dem Drostenplatz -, legte sich heute mit dem Eigentümer des Drostenhauses Matthias Camminady an. Denn um die ersten Arbeiten am Haus Mines durchzuführen, platzierte die Stadt Baufahrzeug und Container auf den Parkplätzen, die Camminady gehören, und zwar ohne dessen Einwilligung. Da jedermann weiß, dass die Chemie zwischen dem Unternehmer und der Stadt Balve seit dem Endausbau der Dreikönigsgasse ohnehin nicht passt, gibt es derzeit einen riesigen Zoff.
„Ich bin vor vollendete Tatsache gestellt worden. Eine Freigabe erhält die Stadt Balve von mir nicht“, sagt Camminady wutschnaubend, der total überrascht ist, dass Container und Baufahrzeuge auf seinem Grund und Boden stehen, obwohl dies nie beabsichtigt war. Nach Absprache mit dem Gerüstbauer MB Gerüstbau sollte das Gerüst auf der Seite zum Drostenplatz auf der Bordsteinkante stehen, so dass die Parkplätze nicht tangiert würden.
Die Standzeit war vorerst nur ca. zwei Wochen bemessen. In der Folgezeit sollte das Gerüst jedoch für die Fachwerksanierung und die endgültige Dachfertigstellung immer wieder kurzzeitig aufgestellt werden. Als Lagerfläche war vorrangig die Drostengasse vorgesehen. So war Camminady mit der Stadt Balve verblieben.
Als ihn jedoch Ernst-Reiner Schulte, der für die Koordination der Arbeiten am Haus Mines zuständig ist, heute Morgen wissen ließ,
dass die Stadtverwaltung beim Märkischen Kreis eine Sperrung der Parkplätze vor dem städtischen Gebäude beantragt hatte, und zwar bis März 2020, da fiel er aus allen Wolken. „Wir sind bestrebt, die Fläche so wenig zu nutzen wie möglich. Heute wird mit den Arbeiten begonnen. Der Weihnachtsmarkt wird jedoch ungestört stattfinden. Deshalb ziehen wir uns in dieser Zeit zurück. Wir kommen um die Parkfläche nicht herum, da die Handwerker sonst keinerlei Möglichkeiten zum Parken haben“, hieß es aus dem Rathaus.
Verärgert stellte Matthias Camminady den städtischen Bediensteten Ernst-Reiner Schulte zur Rede. Unmissverständlich ließ er ihn wissen, dass es nicht sein könne, dass die Stadt Balve mit Unterstützung des Märkischen Kreises Flächen sperre, die sein Eigentum sind. Denn trotz Hammerschlagsrecht hätte die Stadt Balve frühzeitig bei ihm anfragen und die Arbeiten erklärt müssen. Diesen Einwand ließ die Stadtverwaltung nicht gelten. Eine Einwilligung von Camminady sei nicht erforderlich, da es sich um eine öffentliche Fläche handeln würde, so die Auffassung im Ordnungsamt der Stadt Balve, die gemeinsam mit dem Märkischen Kreis die Sperrung durchsetzte. Auf Grund ihrer Rechtsauffassung ist die Stadtverwaltung auch nicht der Bitte von Matthias Camminady nachgekommen, die Parkflächen bis zum heutigen Abend wieder freizugeben. „Eine Freigabe für die Sperrung der Parkplätze erhält die Stadt Balve von mir nicht. Denn nach wie vor besteht die Möglichkeit, die Drostengasse zu nutzen“, sagt ein stark verärgerter Matthias Camminady.
Was beinhaltet das Hammerschlagsrecht laut Wikipedia?Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Geregelt sind diese Grundsätze in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer. Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten müssen dulden, dass ihr Grundstück einschließlich der baulichen Anlagen zum Zwecke von Bau- oder Instandsetzungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorübergehend betreten und benutzt wird. Das Recht ist so schonend wie möglich auszuüben. Es darf nicht zur Unzeit geltend gemacht werden. Die Absicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss dem Nachbarn vor der Ausübung angezeigt werden. Die Anzeige hat je nach Bundesland zwischen zwei Wochen und einem Monat vorher zu erfolgen. Untersagt der Nachbar die Ausübung der Betretung und Benutzung seines Grundstücks, darf das Grundstück nicht ohne Weiteres betreten werden. Stattdessen ist eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Entsteht durch die Verzögerung ein Schaden, so ist dieser vom Nachbarn zu ersetzen, wenn die Untersagung rechtswidrig war. Die Landesgesetze regeln auch, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzungsentschädigung für die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks zu erbringen ist. Wird anlässlich der Ausübung des Hammerschlagsrechts Nachbareigentum beeinträchtigt, so besteht unter Umständen eine Schadensersatzpflicht.
Wiedermal sitzt die Stadt auf dem hohen Ross. Aber nächstes Jahr ist Bürgermeisterwahl. Vielleicht besinnen sich die Bürger darauf, ein Stadtoberhaupt zu wählen, das die Verwaltung in die Spur bringt. Der Bürger ist nicht nur für die Beschaffung der Gelder zuständig. Er erwartet auch eine Gegenleistung dafür.
Falls Sie „Steuern“ meinen, sollten Sie dies auch konkret ausschreiben.
Was Sie offensichtlich meinen, aber nicht artikulieren können (Staat stehe hier synonym für Land oder Stadt):
Der Staat sind wir alle, der Staat ist ein Gemeinwesen, indem der Staat vom Bürger den Auftrag erhält, dieses Staatswesen aufrecht zu erhalten. Hierzu erhebt und erhält der Staat Steuern von seinen Bürgern. Seit Friedrich dem Großen ist der Staat nicht mehr allmächtig, denn der freie Bürger hat Rechte und kann auch den Staat verklagen.
Leider ist das wohl noch nicht bis in die politische Klasse der „Balve-die größte kleine Stadt“ durchgedrungen….
Wenn die Parkplätze Herrn Caminady gehören, warum verteilt die Stadt dann noch schön Knöllchen da??????????????
Da muß erst ein Buiterling wie ich kommen, der Ihnen sagt, dass der IBS-Parkplatz nicht der Stadt Balve gehört!?
Balve – die kleinste Kleinstadt. So kommt es mir vor: Kinder sind hier genauso unerwünscht wie potente Steuerzahler und Arbeitsplatzbeschaffer.